Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach Mutterschutz, Frage zum Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung nach Mutterschutz, Frage zum Mutterschaftsgeld

Orangenmann

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz endet am 20.07. und ich möchte keinesfalls zum Arbeitgeber zurückkehren. Muss ich in Anbetracht der Tatsache, dass ich sowieso keine Elternzeit beantrage eine Geburtsurkunde des Kindes einreichen? Und kann ich zum 20.07. kündigen oder muss es der Monatsletzte sein? Ich möchte dort keinesfalls mehr hin. Ginge notfalls der 30.06.? Frage 2 zum Mutterschaftsgeld Ist es korrekt, dass der AG bisher keine Bescheinigung bei der Krankenkasse eingereicht hat, weil "sie noch abrechnen müssen"? Ich bin seit Mitte April in Schutzfrist, der ET naht und ich habe noch nicht ein Wort von meiner KK gehört bezüglich des Mutterschaftsgeldes, während ebenfalls schwangere Bekannte schon zu Beginn ihrer Schutzfrist einen Abschlag erhalten haben. Ich ging davon aus, die Bescheinigung basiert auf dem Gehalt, das drei Monate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt wurde. Was passiert, wenn der AG die Bescheinigung nicht übermittelt? Vielen Dank für eine Antwort und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können mit normalen Fristen zum Ende des Mutterschutzes kündigen. Es macht aber mehr Sinn, erst in EZ zu gehen. Normalerweise wird MG wie Lohn ausgezahlt. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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???????? Warum gehst du nicht in EZ? Dann kannst du dir zum Ende der EZ immer noch was anderes suchen und kündigen! Und ja, die Geburtsurkunde wird benötigt - es werden unter 1% der Kinder am Stichtag geboren, somit kann sich dein Muschu immer noch verschieben und du musst deinen AG in die Lage versetzen die Frist und den Zuschuss korrekt zu ermitteln und abzurechnen.


Dojii

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Wie du kündigen kannst/musst/darfst steht doch wahrscheinlich in deinem Vertrag. Ohne deine vertragliche Kündigungsfrist zu kennen, kann dir das hier niemand beantworten. Ich würde auch empfehlen erst mal Elternzeit zu beantragen und einfach in Ruhe in der Elternzeit zu kündigen. Dass dein Arbeitgeber allerdings jetzt fast 4 Wochen mit der Zahlung des Zuschusses hinterherhängt ist nicht normal. Den muss er genauso pünktlich zahlen wie deinen regulären Lohn.


Orangenmann

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Vielen Dank für eure Auskünfte. Ich hatte Sorge, dass ich wegen des Status "Mutterschutz" in Bezug auf meine Kündigung eventuell noch etwas Besonderes beachten muss, was ich vielleicht aus Unkenntnis gerade nicht auf dem Schirm habe. Wenn es reicht mich an die vertraglichen Fristen zu halten, ist das ja umso besser. Ich möchte keine EZ beantragen, da ich beabsichtige eine neue Berufsausbildung anzufangen. Meines Wissens nach ist ein Umfang von 40 Std. in der EZ aber nicht erlaubt.


MamaausM

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Natürlich braucht der AG die Geburtsurkunde für seine Abrechnungen Aber dein Mutterschaftsgeld müsstest du schon haben. Selbst wenn erst am 10. des Folgemonats Zahltag ist Moment wenn du kündigst innerhalb des Mutterschutzes. Dann braucht der AG nur bis zu diesem Datum seinen teil zum Mutterschaftsgeld bezahlen. Krankenversicherung ist nur solange du ElternGELD beziehst.


Felica

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Klar kannst du mit deiner vertraglichen kündigen, ist aber um es mal deutlich zu sagen, selten dämlich. Zum einen muss der AG dann nur bis Ende der Kündigungsfrist seinen Anteil zahlen. Zum anderem darfst du in dem 8 Wochen mutterschutz nicht arbeiten. Das bedeutet, selbst wenn du eine neue Ausbildubg anfängst, du darfst es nicht. Ubd, die ersten beiden lebensmonate werden dir so oder so beim EG angerechnet. Dem Vater, und och gehe mal davon aus er nimmt dann EZ damit das Kind betreut ist, kann also längstens 12 Monate Basis-EG beziehen. Ausserdem weisst du jetzt noch gar nicht wie fit du und das Kind sein werdet. Mein Rat wäre auch, melde EZ an, die vollen 3 Jahre. In der EZ kannst du mit deiner vertraglichen Kündigungsfrist kündigen. Und bekomme erst einmal das Kind. Das du noch kein Mutterschaftsgeld bekommen hast, von AG wie Krankenkasse ist komisch. Hast du die Bescheinigung dazu überhaupt bei der KK abgegeben? Das geht eigentlich recht fix. Der AG zahlt meistens im normalen zahlungsabstand. Er muss es aber nicht. Er kann auch das komplette mutterschaftsgeld am Ende der Schutzfrist zahlen. Oder sofern vorher, am Ende des Vertrages.


Orangenmann

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Vielen Dank nochmal besonders für die Antworten bezüglich der Geburtsurkunde. Ich werde diese dem AG dann direkt nach Vorliegen einreichen.


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