Ellert
Ich habe mal eine Frage mein Umfeld betreffend, darf eine Familie bei der sich die Mutter in Elternzeit befindet eine fast einjährige Reise machen (Mann kann online arbeiten) ohne hier Ansprüche wie Kindergeld, Krankenkasse etc zu verlieren? Darf sie in der Zeit die Wohnung untervermieten, Möbel anderswo einlagern und sich da auch polizeilich ummelden - Wohnraum dort wäre frei, aber sie wollen ja reisen und nicht wirklich dauerhaft dorthin ziehen? Ich finde das sehr suspekt und kann mir das schwer vorstellen, ich musste mich damals beim Studium als Hauptwohnung anmelden obwohl ich daheim noch eine zweite Wohnung hatte weil eben dort der Lebensmittelpunkt sei...
Hallo, grds kann man in der EZ reisen. Wenn man aber keine Wohnung/ Meldeadresse hat, bekommt man kein EG. Liebe Grüße NB
SuJam
Neidisch?
Ellert
war das eine juristische Antwort auf meine Frage ?
User-1750749248
Ich frage mich auch, was dich das angeht. Die werden sich schon entsprechend informieren. Lass sie doch reisen, so viel sie wollen. Und warum sollten sie ihre Ansprüche verlieren? Sie sind deutsche Staatsbürger und es steht ihnen zu, auch wenn sie auf Reisen sind.
Ellert
Es geht mich schon was an weil aus meiner Familie jemand in Sachen Melderecht betroffen wäre , Details dazu sind ja unnötig daher das Expertenforum und die rechtliche Nachfrage, da ihr dazu nichts beitragen könnt...
Dojii
Wenn sie ins Ausland reisen und gleichzeitig ihre Wohnung hier untervermieten, verlieren sie zumindest den Anspruch auf Elterngeld. Denn für Elterngeld muss die Wohnung auch bei ungeplanter, vorzeitiger Rückkehr sofort wieder nutzbar sein. In dem Moment, in dem jemand anderes darin wohnt, ist das Elterngeld erst einmal futsch.
Ellert
Darf man sich ummelden ohne dort tatsächlich zu wohnen - es geht im konkreten Fall um eine Person die sich nicht strafbar machen möchte jemand einen untermietvertrag zu geben und zu wissen ein Jahr lebt da keiner außer bei Besuchen. (Elterngeld ist nicht im Spiel nur Kindergeld und Krankenkasse .. )
Pünktchen_ohne_Anton
Die lange Reise wäre überhaupt kein Problem, da besorgt man sich die passende Langzeit-Krankenversicherung für's Ausland und fährt los. Kompliziert wird es aus meiner Sicht dadurch, dass sie sich a) in Deutschland abmelden und b) der Mann weiterhin für einen (ich vermute deutschen?) Arbeitgeber tätig ist, diese Tätigkeit aber freiwillig aus dem Ausland ausübt ("Workation"). Danach hattest du nicht gefragt, aber ist mit dem Arbeitgeber alles geklärt? Meinem AG ist es grundsätzlich egal, wer von wo aus arbeitet, erlaubt Workations aber nur noch im EU-Ausland, weil für den Rest der Welt länderspezifische Regeln greifen mit einem ganzen Rattenschwanz an möglichen Auswirkungen. Auch wenn der AG das locker sieht, würde ich mich unbedingt informieren, falls noch nicht geschehen. Kindergeld: Familienkasse frühzeitig über Ummeldung informieren, die bekommen über Abgleich eh mit, wenn jmd nicht mehr in DE gemeldet ist und wollen im Wort Case Rückzahlungen. Wenn die Mutter in EZ das Kindergeld bekommt, gibt es vermutlich keine Probleme, die ist ja weiterhin nur in DE steuer- und sozialversicherungspflichtig. Kann aber sein, dass die zuständige Familienkasse das anders sieht. Auch hier gilt: Sich mit der Thematik genau beschäftigen. Elterngeld (falls es bezogen wird): Gibt es nur bei Wohnsitz im Inland oder bei Entsendung (auch als Begleitung einer Entsendung). Im EU-Ausland könnte die Konstellation als Entsendung durchgehen, im Nicht-EU-Ausland wird's vermutlich schwierig. Da ist das EG futsch. Krankenversicherung: Für selbstversicherte Frau in EZ ohne Arbeitsaufnahme im Ausland nach meiner Vermutung unproblematisch, aber mit der KK klären. Für den Partner greift im Nicht-EU-Ausland die dortige Sozialversicherungspflicht. Das kann je nach Zielland (und in Abhängigkeit von bi- oder multilateralen Abkommen) bedeuten, dass er in DE nicht mehr versichert ist. Als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter, der das auch bleiben will, empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaft Das betrifft jetzt nur den Versicherungsschutz im Inland und den Verbleib in der KK. Dass das Paar darüber hinaus eine passende Krankenversicherung abschließen sollte ist klar. Ich würde bei allen Policen das Kleingedruckte lesen, die sind oft für "klassische" Expats gestrickt und nicht unbedingt für Familien/Frauen in EZ, entsprechende Leistungen ausgeklammert. In Deutschland gemeldet bleiben wäre übrigens kein Problem. Ich habe während meiner Expat-Zeit meine deutsche Meldeadresse behalten. Geht in diesem Fall wahrscheinlich nicht, weil die komplette Wohnung untervermietet wird (nett, dass der Vermieter dem zustimmt, der hätte auch kündigen dürfen). Jetzt habe ich etwas ausgeholt. Ich gehe wie meine Vorrednerinnen davon aus, dass die beiden sich eingehend informiert haben. Aber da es dich ja interessiert hat, wären das die Punkte, die Probleme bereiten könnten.
Ellert
Danke, ist euausland, die Idee mit ummelden an andere Adresse kam vom AG. Darf jemand jemand auf dem Papier untervermieten nur damit das Paar eine meldeadresse behält, das ist das an sich treffende Problem . Was das Elternpaar macht ist deren Rechtsfolge
Pünktchen_ohne_Anton
Ja, sorry, jetzt habe ich deine Frage verstanden. Scheinanmeldungen sind verboten - in der Theorie kann sowohl der Vermieter des Untermieters als natürlich auch der Mieter selbst mit einem Bußgeld belangt werden. Ob das praktisch je eintritt - keine Ahnung. Aber sehr dubios, dass der AG das als Lösung vorschlägt! Neben der Scheinanmeldung-Thematik muss natürlich auch der Vermieter der Untervermietung zustimmen (oder ist dein Familienmitglied Eigentümer?). Ablehnen darf er widerum nur aus ganz wenigen Gründen. Und die Nebenkosten steigen ggf., Müll, Abwasser und andere städtische Gebühren werden pro Kopf berechnet.
Ellert
Eben - wie definiert sich eine echte Anmeldung, da wird nicht reichen ab und zu mal bei deutschlandbesuchen zu schlagen und persönliche Dinge zu lagern.
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