Zahnaerztinschwanger
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert wird. Meine Situation: - mein Gehalt ensteht aus Grundgehalt (sehr wenig) + Umsatzbeteiligung (was mein Gehalt vernünftig macht) - ich arbeite momentan 20 Stunden als Teilzeit während Elternzeit - meine aktuelle Elternzeit Teilzeit endet in 3 Monaten. Danach komme ich wieder in meinen Vollzeit Vertrag. Wie ich es verstehe, während der TZ wird mein Gehalt in BV normal kalkuliert. Also die letzten 3 Monaten. Aber die große Frage ist eigentlich, wenn ich wieder Vollzeit "arbeite". Wird mein Gehalt auch meine ehemalige Umsatzbeteiligung mitrechnen oder wird es nur das Grundgehalt? Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Zeit und hoffe, andere Mütter mit dem Beitrag zu helfen. liebe Grüße, P. Westendorf
Hallo, grundsätzlich wird dann ein Schnitt aus den letzten Vollzeit Gehältern gebildet. Voraussetzung ist aber, dass sie dem Arbeitgeber tatsächlich wieder in Vollzeit zur Verfügung stehen. Er könnte Sie rein theoretisch für Büroarbeiten, zum Beispiel für Abrechnungen oder Gutachten einsetzen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Würdest du denn ohne Schwangerschaft/BV auch tatsächlich wieder Vollzeit arbeiten? Ist das ältere Kind entsprechend betreut?
Zahnaerztinschwanger
Hi. Das ist schon nicht mehr zu entscheiden, wenn ich BV schon hätte. Also mein Vertrag bleibt so wie der ist. Spielt denn eine Rolle wie mein Kind betreut ist? 🤔
misses-cat
Die Krankenkassen machen Stichproben ob die Kinder passend betreut sind, schließlich zahlen sie das Gehalt deinem Chef zurück
Sternenschnuppe
Klar. Die Regeln sind da massiv verschärft worden. Du bekommst nur das was Du auch verdienen könntest. Die Arbeitgeber sind angehalten Ersatzbeschäftigung zu finden. Das wird auch geprüft.
3wildehühner
Im Falle einer Todgeburt oder Fehlgeburt musst du natürlich auch jederzeit Vollzeit arbeiten können, ebenso, wenn dein Arbeitgeber dir statt Beschäftigungsverbot einfach eine Arbeit im Büro oder am Tresen gibt.
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