Sehr geehrte Frau Bader , am 21.05.2024 würde ich gerne nach einjähriger Elternzeit wieder 10 Stunden die Woche arbeiten gehen. An zwei Tagen die Woche. Vor der Geburt arbeitete ich 30 Stunden an insgesamt 5 Tagen in der Woche. Nun ist es so, das ich aufgrund von noch nicht genommenem Urlaub vor der Schwangerschaft und dem dann folgendem Beschäftigungsverbot, noch insgesamt 30 Resturlaubstage habe. Ist es richtig das diese weiterhin bestehen bleiben ? Da ich mir diese ja erarbeitet habe. Und sie nicht mehr gekürzt werden könnte. Laut meiner Rechnung würde ich dann insgesamt 15 Wochen Urlaub nehmen können. Da ich ja nur noch zwei Tage pro Woche abgeben müsste. Und falls ja , wie würde ich über diesen Zeitraum bezahlt werden? Mit freundlichen Grüßen
von Sonne0815 am 04.01.2024, 17:06