Frage:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
Hallo,
ich bin im Einzelhandel tätig und habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich schwanger bin und aufgrund der aktuellen Corona Situation nicht mehr beschäftigt werden darf. Er hat mir mündlich ein BV ausgesprochen da er mir keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann. Dann kam die Schließung wegen des Lockdowns. Jetzt bekomme ich nur KuG und mir wurde mitgeteilt das ich keinen Anspruch auf vollen Lohn habe da sie mir kein BV ausstellen können. Meine Frage... ist das so rechtlich richtig da im Mutterschutzgesetz steht das ein BV erteilt werden muss wenn kein anderer Arbeitsplatz z.b in der Verwaltung angeboten werden kann.
von
Mila-
am 09.02.2021, 22:25
Antwort auf:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
Hallo,
mal angesehen davon dass es als problematisch angesehen wird, ein BV wegen Corona auszustellen - haben Sie einen Beweis für das mündlich ausgesprochene BV? Hat der Ag eine Gefährdungsprüfung vorgenommen?
Wenn nicht, werden Sie es nicht beweisen können und dann braucht es nach § 14 MuSchG die Dokumentation der Gefährdungsprüfung mit dem Ergebnis, ob BV oder nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2021
Antwort auf:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
moment. er muss nur einen anderen arbeitsplatz bereitstellen, wenn dein eigentlicher nicht den mutterschutzrichtlinien entspricht. warum sollte deine arbeit nicht mehr möglich sein? versteh ich nicht! ein teil vieleicht, dass du nicht schwer heben darfst etcpp aber du kannst kassieren, normal arbeiten bis auf ausnahmen. warum sollte er dir ersatztätigkeiten zuweisen oder ein bv aussprechen?
von
mellomania
am 09.02.2021, 22:32
Antwort auf:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
auch leute im bv. denn du hättest einen vorteil, wenn du voll bezahlt würdest. daher wirst du so bezahlt ,wie du ohne bv bezahlt wirst. das wird beim EG später nicht nachteilig auswirkend gezählt, aber erhalten tust du es wie alle anderen auch
von
mellomania
am 09.02.2021, 22:46
Antwort auf:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
Naja wenn man sich den Zusatz aufgrund von Corona anschaut im Mutterschutzgesetz ist Corona ein Grund für ein BV wenn man nicht ohne Kundenkontakt eingesetzt werden kann und ohne dauerhaftes Tragen der Schutzmaske.
von
Mila-
am 09.02.2021, 23:42
Antwort auf:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
Wende dich ans Gewerbeaufsichtsamt. Die beraten euch.
Geldlich gesehen, wirst du mit dem kug rechnen müssen. Der laden ist ja auf behördliche Anordnung geschlossen - keine Gefahr für dich - Mutterschutz gewährleistet
Mitglied inaktiv - 10.02.2021, 08:25
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Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
nicht besser gestellt werden darfst wie Deine Kollegen/-innen. Wenn alle in Kurzarbeit sind, erhalten alle KG Geld.
Aber ich finde es nicht mehr, wo ich das gelesen habe.
Der Laden ist ja geschlossen, ergo kann er Dich gar nicht woanders einsetzen.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 10.02.2021, 09:48
Antwort auf:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
Das ist aber wieder ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung.
Einer Schwangere, der kein Arbeitsplatz ohne ständig wechselnden Kundenkontakt zugewiesen werden kann, ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Das sagt z.B. das Land NRW dazu:
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitsmedizinische_empfehlungen_musch_und_corona.pdf&ved=2ahUKEwjStIOj997uAhXRNcAKHR3YC8wQFjABegQIAhAB&usg=AOvVaw0yOFp-7Z6vJ2suVy4Zi4Qj
„Zunächst ist zu prüfen, ob eine Umsetzung an einen Arbeitsplatz ohne Infektionsgefährdung
möglich ist, also in einem Bereich, der vom Publikums- bzw. Kundenkontakt bzw. von sonstigen
Bereichen mit wechselnden Kontakten oder Kontakten zu einer größeren Personenanzahl räum-
lich getrennt ist. Wenn es die Tätigkeit zulässt, könnte alternativ auch die Arbeit im Home-Office
angeboten werden. Können Schutzmaßnahmen nicht in ausreichender Weise ergriffen werden, ist
in Absprache mit dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin ein (teilweises/befristetes) Beschäftigungs-
verbot auszusprechen.“
Also nein, ein Arbeiten an der Kasse ist nicht möglich!
Und auch Kurzarbeit wirkt sich nicht mindernd auf die Mutterschaftsleistungen aus:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/mutterschaftsleistungen-kurzarbeit.html
Schwangeren im BV steht nicht einmal KuG zu.
Wenn du hier schon ständig Antworten im Expertenforum gibst, informiere dich zumindest vorher. Ansonsten behalte deine erfundenen Behauptungen doch einfach für dich ;)
von
Minimäuschen
am 10.02.2021, 10:09
Antwort auf:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
Eine Schwangere darf nicht schlechter oder besser gestellt werden. Letzteres ist der Grund, weshalb du KuG erhältst.
Ein BV kann man nur für einen existierenden Arbeitsplatz ausstellen. Wenn euer Laden geschlossen ist ist das nicht möglich.
von
Meyla
am 10.02.2021, 10:50
Antwort auf:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
was schrieb ich anderes? der AG muss ihr erstmal einen arbeitsplatz zuweisen und wenn de das nicht kann, bv. ABER wenn er alle in kurzarbeit schickt, erhält auch sie das kurzarbeitergeld. es hat aber keine auswirkungen später aufs elterngeld.
von
mellomania
am 10.02.2021, 13:37
Antwort auf:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
kassieren geht ohne maske, dann muss er plexiglas anbringen. aber corona ist KEIN grund, sofort ohne prüfung ein bv auszusprechen. und wenn der laden zu ist ist zu. dann braucht man das nicht, du erhälst wie alle anderen kurzarbeitergeld und fertig. verstehe das problem nicht
von
mellomania
am 10.02.2021, 13:38
Antwort auf:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
und habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich schwanger bin und aufgrund der aktuellen Corona Situation nicht mehr beschäftigt werden darf....
Mila, wenn du das so gesagt hast, ist es einfach nicht zutreffend.
Du darfst *derzeit* wegen der Coronasituation nicht mit Kundenkontakten beschäftigt werden. Von anderen Tätigkeiten hast du nicht gesprochen? nicht gefragt?
Wende dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.
Ich finde es immer problematisch, wenn die schwangeren Frauen dem AG vorgreifen und die Entscheidung quasi vorwegnehmen. Es ist nicht die Sache der Frau, dem AG vorzugeben, was er zu entscheiden hat, wie er Gefährdungen bewertet. Back Office Tätigkeiten oder Regalbefüllung, Inventur... es gibt auch noch andere als nur gefährdende Tätigkeiten.
Mitglied inaktiv - 10.02.2021, 18:14
Antwort auf:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
Zumal der Laden geschlossen ist.
Mitglied inaktiv - 10.02.2021, 19:31
Antwort auf:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
Der Laden ist nicht zu es gibt den Abholservice und genug im Backoffice zu tun nur wurde das abgelehnt. Es sind auch nicht alle in Kurzarbeit also 100% geschlossen ist es nicht.
von
Mila-
am 11.02.2021, 00:05
Antwort auf:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
Du hast meines Wissens trotzdem das Problem, dass du das BV nicht schriftlich hast.
Mitglied inaktiv - 11.02.2021, 08:22
Antwort auf:
Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus
wenn kein kundenkontakt da ist gibt es gar keine begründung für ein bv. das wird der AG gar nicht rechtfertigen können.
von
mellomania
am 11.02.2021, 13:54