Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

Mila-

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Hallo, ich bin im Einzelhandel tätig und habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich schwanger bin und aufgrund der aktuellen Corona Situation nicht mehr beschäftigt werden darf. Er hat mir mündlich ein BV ausgesprochen da er mir keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann. Dann kam die Schließung wegen des Lockdowns. Jetzt bekomme ich nur KuG und mir wurde mitgeteilt das ich keinen Anspruch auf vollen Lohn habe da sie mir kein BV ausstellen können. Meine Frage... ist das so rechtlich richtig da im Mutterschutzgesetz steht das ein BV erteilt werden muss wenn kein anderer Arbeitsplatz z.b in der Verwaltung angeboten werden kann.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mal angesehen davon dass es als problematisch angesehen wird, ein BV wegen Corona auszustellen - haben Sie einen Beweis für das mündlich ausgesprochene BV? Hat der Ag eine Gefährdungsprüfung vorgenommen? Wenn nicht, werden Sie es nicht beweisen können und dann braucht es nach § 14 MuSchG die Dokumentation der Gefährdungsprüfung mit dem Ergebnis, ob BV oder nicht. Liebe Grüße NB


mellomania

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moment. er muss nur einen anderen arbeitsplatz bereitstellen, wenn dein eigentlicher nicht den mutterschutzrichtlinien entspricht. warum sollte deine arbeit nicht mehr möglich sein? versteh ich nicht! ein teil vieleicht, dass du nicht schwer heben darfst etcpp aber du kannst kassieren, normal arbeiten bis auf ausnahmen. warum sollte er dir ersatztätigkeiten zuweisen oder ein bv aussprechen?


mellomania

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auch leute im bv. denn du hättest einen vorteil, wenn du voll bezahlt würdest. daher wirst du so bezahlt ,wie du ohne bv bezahlt wirst. das wird beim EG später nicht nachteilig auswirkend gezählt, aber erhalten tust du es wie alle anderen auch


Mila-

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Naja wenn man sich den Zusatz aufgrund von Corona anschaut im Mutterschutzgesetz ist Corona ein Grund für ein BV wenn man nicht ohne Kundenkontakt eingesetzt werden kann und ohne dauerhaftes Tragen der Schutzmaske.


Mitglied inaktiv

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Wende dich ans Gewerbeaufsichtsamt. Die beraten euch. Geldlich gesehen, wirst du mit dem kug rechnen müssen. Der laden ist ja auf behördliche Anordnung geschlossen - keine Gefahr für dich - Mutterschutz gewährleistet


peekaboo

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nicht besser gestellt werden darfst wie Deine Kollegen/-innen. Wenn alle in Kurzarbeit sind, erhalten alle KG Geld. Aber ich finde es nicht mehr, wo ich das gelesen habe. Der Laden ist ja geschlossen, ergo kann er Dich gar nicht woanders einsetzen. LG Peeka


Minimäuschen

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Das ist aber wieder ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung. Einer Schwangere, der kein Arbeitsplatz ohne ständig wechselnden Kundenkontakt zugewiesen werden kann, ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Das sagt z.B. das Land NRW dazu: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitsmedizinische_empfehlungen_musch_und_corona.pdf&ved=2ahUKEwjStIOj997uAhXRNcAKHR3YC8wQFjABegQIAhAB&usg=AOvVaw0yOFp-7Z6vJ2suVy4Zi4Qj „Zunächst ist zu prüfen, ob eine Umsetzung an einen Arbeitsplatz ohne Infektionsgefährdung möglich ist, also in einem Bereich, der vom Publikums- bzw. Kundenkontakt bzw. von sonstigen Bereichen mit wechselnden Kontakten oder Kontakten zu einer größeren Personenanzahl räum- lich getrennt ist. Wenn es die Tätigkeit zulässt, könnte alternativ auch die Arbeit im Home-Office angeboten werden. Können Schutzmaßnahmen nicht in ausreichender Weise ergriffen werden, ist in Absprache mit dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin ein (teilweises/befristetes) Beschäftigungs- verbot auszusprechen.“ Also nein, ein Arbeiten an der Kasse ist nicht möglich! Und auch Kurzarbeit wirkt sich nicht mindernd auf die Mutterschaftsleistungen aus: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/mutterschaftsleistungen-kurzarbeit.html Schwangeren im BV steht nicht einmal KuG zu. Wenn du hier schon ständig Antworten im Expertenforum gibst, informiere dich zumindest vorher. Ansonsten behalte deine erfundenen Behauptungen doch einfach für dich ;)


Meyla

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Eine Schwangere darf nicht schlechter oder besser gestellt werden. Letzteres ist der Grund, weshalb du KuG erhältst. Ein BV kann man nur für einen existierenden Arbeitsplatz ausstellen. Wenn euer Laden geschlossen ist ist das nicht möglich.


mellomania

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was schrieb ich anderes? der AG muss ihr erstmal einen arbeitsplatz zuweisen und wenn de das nicht kann, bv. ABER wenn er alle in kurzarbeit schickt, erhält auch sie das kurzarbeitergeld. es hat aber keine auswirkungen später aufs elterngeld.


mellomania

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kassieren geht ohne maske, dann muss er plexiglas anbringen. aber corona ist KEIN grund, sofort ohne prüfung ein bv auszusprechen. und wenn der laden zu ist ist zu. dann braucht man das nicht, du erhälst wie alle anderen kurzarbeitergeld und fertig. verstehe das problem nicht


Mitglied inaktiv

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und habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich schwanger bin und aufgrund der aktuellen Corona Situation nicht mehr beschäftigt werden darf.... Mila, wenn du das so gesagt hast, ist es einfach nicht zutreffend. Du darfst *derzeit* wegen der Coronasituation nicht mit Kundenkontakten beschäftigt werden. Von anderen Tätigkeiten hast du nicht gesprochen? nicht gefragt? Wende dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Ich finde es immer problematisch, wenn die schwangeren Frauen dem AG vorgreifen und die Entscheidung quasi vorwegnehmen. Es ist nicht die Sache der Frau, dem AG vorzugeben, was er zu entscheiden hat, wie er Gefährdungen bewertet. Back Office Tätigkeiten oder Regalbefüllung, Inventur... es gibt auch noch andere als nur gefährdende Tätigkeiten.


Mitglied inaktiv

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Zumal der Laden geschlossen ist.


Mila-

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Der Laden ist nicht zu es gibt den Abholservice und genug im Backoffice zu tun nur wurde das abgelehnt. Es sind auch nicht alle in Kurzarbeit also 100% geschlossen ist es nicht.


Mitglied inaktiv

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Du hast meines Wissens trotzdem das Problem, dass du das BV nicht schriftlich hast.


mellomania

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wenn kein kundenkontakt da ist gibt es gar keine begründung für ein bv. das wird der AG gar nicht rechtfertigen können.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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