Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

Hallo, ich bin im Einzelhandel tätig und habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich schwanger bin und aufgrund der aktuellen Corona Situation nicht mehr beschäftigt werden darf. Er hat mir mündlich ein BV ausgesprochen da er mir keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann. Dann kam die Schließung wegen des Lockdowns. Jetzt bekomme ich nur KuG und mir wurde mitgeteilt das ich keinen Anspruch auf vollen Lohn habe da sie mir kein BV ausstellen können. Meine Frage... ist das so rechtlich richtig da im Mutterschutzgesetz steht das ein BV erteilt werden muss wenn kein anderer Arbeitsplatz z.b in der Verwaltung angeboten werden kann.

von Mila- am 09.02.2021, 22:25



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

Hallo, mal angesehen davon dass es als problematisch angesehen wird, ein BV wegen Corona auszustellen - haben Sie einen Beweis für das mündlich ausgesprochene BV? Hat der Ag eine Gefährdungsprüfung vorgenommen? Wenn nicht, werden Sie es nicht beweisen können und dann braucht es nach § 14 MuSchG die Dokumentation der Gefährdungsprüfung mit dem Ergebnis, ob BV oder nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2021



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

moment. er muss nur einen anderen arbeitsplatz bereitstellen, wenn dein eigentlicher nicht den mutterschutzrichtlinien entspricht. warum sollte deine arbeit nicht mehr möglich sein? versteh ich nicht! ein teil vieleicht, dass du nicht schwer heben darfst etcpp aber du kannst kassieren, normal arbeiten bis auf ausnahmen. warum sollte er dir ersatztätigkeiten zuweisen oder ein bv aussprechen?

von mellomania am 09.02.2021, 22:32



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

auch leute im bv. denn du hättest einen vorteil, wenn du voll bezahlt würdest. daher wirst du so bezahlt ,wie du ohne bv bezahlt wirst. das wird beim EG später nicht nachteilig auswirkend gezählt, aber erhalten tust du es wie alle anderen auch

von mellomania am 09.02.2021, 22:46



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

Naja wenn man sich den Zusatz aufgrund von Corona anschaut im Mutterschutzgesetz ist Corona ein Grund für ein BV wenn man nicht ohne Kundenkontakt eingesetzt werden kann und ohne dauerhaftes Tragen der Schutzmaske.

von Mila- am 09.02.2021, 23:42



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

Wende dich ans Gewerbeaufsichtsamt. Die beraten euch. Geldlich gesehen, wirst du mit dem kug rechnen müssen. Der laden ist ja auf behördliche Anordnung geschlossen - keine Gefahr für dich - Mutterschutz gewährleistet

Mitglied inaktiv - 10.02.2021, 08:25



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

nicht besser gestellt werden darfst wie Deine Kollegen/-innen. Wenn alle in Kurzarbeit sind, erhalten alle KG Geld. Aber ich finde es nicht mehr, wo ich das gelesen habe. Der Laden ist ja geschlossen, ergo kann er Dich gar nicht woanders einsetzen. LG Peeka

von peekaboo am 10.02.2021, 09:48



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

Das ist aber wieder ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung. Einer Schwangere, der kein Arbeitsplatz ohne ständig wechselnden Kundenkontakt zugewiesen werden kann, ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Das sagt z.B. das Land NRW dazu: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitsmedizinische_empfehlungen_musch_und_corona.pdf&ved=2ahUKEwjStIOj997uAhXRNcAKHR3YC8wQFjABegQIAhAB&usg=AOvVaw0yOFp-7Z6vJ2suVy4Zi4Qj „Zunächst ist zu prüfen, ob eine Umsetzung an einen Arbeitsplatz ohne Infektionsgefährdung möglich ist, also in einem Bereich, der vom Publikums- bzw. Kundenkontakt bzw. von sonstigen Bereichen mit wechselnden Kontakten oder Kontakten zu einer größeren Personenanzahl räum- lich getrennt ist. Wenn es die Tätigkeit zulässt, könnte alternativ auch die Arbeit im Home-Office angeboten werden. Können Schutzmaßnahmen nicht in ausreichender Weise ergriffen werden, ist in Absprache mit dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin ein (teilweises/befristetes) Beschäftigungs- verbot auszusprechen.“ Also nein, ein Arbeiten an der Kasse ist nicht möglich! Und auch Kurzarbeit wirkt sich nicht mindernd auf die Mutterschaftsleistungen aus: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/mutterschaftsleistungen-kurzarbeit.html Schwangeren im BV steht nicht einmal KuG zu. Wenn du hier schon ständig Antworten im Expertenforum gibst, informiere dich zumindest vorher. Ansonsten behalte deine erfundenen Behauptungen doch einfach für dich ;)

von Minimäuschen am 10.02.2021, 10:09



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

Eine Schwangere darf nicht schlechter oder besser gestellt werden. Letzteres ist der Grund, weshalb du KuG erhältst. Ein BV kann man nur für einen existierenden Arbeitsplatz ausstellen. Wenn euer Laden geschlossen ist ist das nicht möglich.

von Meyla am 10.02.2021, 10:50



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

was schrieb ich anderes? der AG muss ihr erstmal einen arbeitsplatz zuweisen und wenn de das nicht kann, bv. ABER wenn er alle in kurzarbeit schickt, erhält auch sie das kurzarbeitergeld. es hat aber keine auswirkungen später aufs elterngeld.

von mellomania am 10.02.2021, 13:37



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

kassieren geht ohne maske, dann muss er plexiglas anbringen. aber corona ist KEIN grund, sofort ohne prüfung ein bv auszusprechen. und wenn der laden zu ist ist zu. dann braucht man das nicht, du erhälst wie alle anderen kurzarbeitergeld und fertig. verstehe das problem nicht

von mellomania am 10.02.2021, 13:38



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

und habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich schwanger bin und aufgrund der aktuellen Corona Situation nicht mehr beschäftigt werden darf.... Mila, wenn du das so gesagt hast, ist es einfach nicht zutreffend. Du darfst *derzeit* wegen der Coronasituation nicht mit Kundenkontakten beschäftigt werden. Von anderen Tätigkeiten hast du nicht gesprochen? nicht gefragt? Wende dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Ich finde es immer problematisch, wenn die schwangeren Frauen dem AG vorgreifen und die Entscheidung quasi vorwegnehmen. Es ist nicht die Sache der Frau, dem AG vorzugeben, was er zu entscheiden hat, wie er Gefährdungen bewertet. Back Office Tätigkeiten oder Regalbefüllung, Inventur... es gibt auch noch andere als nur gefährdende Tätigkeiten.

Mitglied inaktiv - 10.02.2021, 18:14



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

Zumal der Laden geschlossen ist.

Mitglied inaktiv - 10.02.2021, 19:31



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

Der Laden ist nicht zu es gibt den Abholservice und genug im Backoffice zu tun nur wurde das abgelehnt. Es sind auch nicht alle in Kurzarbeit also 100% geschlossen ist es nicht.

von Mila- am 11.02.2021, 00:05



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

Du hast meines Wissens trotzdem das Problem, dass du das BV nicht schriftlich hast.

Mitglied inaktiv - 11.02.2021, 08:22



Antwort auf: Arbeitgeber stellt das Beschäftigungsverbot nicht aus

wenn kein kundenkontakt da ist gibt es gar keine begründung für ein bv. das wird der AG gar nicht rechtfertigen können.

von mellomania am 11.02.2021, 13:54



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Prämie trotz Beschäftigungsverbot zu zahle

Hallo Fr. Bader, in 04/2017 wurde mir ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft erteilt. Zu diesem Zeitpunkt war mit dem Arbeitgeber noch keine Zielvereinbarung als Basis für die Prämie 2017 abgeschlossen. Trotz mehrfacher Nachfrage wurde keine Zielvereinbarung abgeschlossen. Der Personalchef vertröstete mich auf Abschluss im September, da...


Darf der Arbeitgeber während Beschäftigungsverbot Überstunden abbauen

Hallo Frau Bader, Es geht um folgendes ich habe im Januar vom Betriebsarzt ein Berufsverbot aufgrund Schwangerschaft ausgestellt bekommen. Auf der aktuellen Lohnabrechnung sind plötzlich meine vorher erarbeiteten Überstunden weg. Darf der Arbeitgeber dies tun?? Mit freundlichen Grüßen Maria


Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Guten Tag Frau Bader, Benötige ich von dem Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber , dann eine Bescheinigung oder ein Schriftstück als Nachweis? Wenn ja wo muss man das einreichen? Der Arbeitgeber sagte mir es geht alles sein Gang ? Lg


Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Hallo, Mein Chef meinte zu mir, ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft kann nur der Arzt aussprechen. Aber es gibt doch auch laut Mutterschutzgesetz Arbeiten die eine sofortige Freistellung nötig machen(Beispiel Kita-Erzieher). Dies spricht dann doch der Arbeitgeber aus, oder? Nennt es sich einfach nur anders? Vielen Dank im Vor...


Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Hallo Frau Bader, ich bin Zahnarzthelferin und in der 6ssw. Mein Chef will mir nun ein Beschäftigungsverbot ausstellen weil ich aktuell Krankgeschrieben bin und es mir nicht gut geht. Bin gesundheitlich und psychisch angeschlagen. Für mein Chef ist ein BV besser als eine Krankmeldung sagt er wegen Geld. Er meinte wenn es mir besser geht nach der An...


Kann der Arbeitgeber ein von sich aus ausgesprochenes Beschäftigungsverbot aufhe

Sehr geehrte Frau Bader, Am 3.8.20 habe ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert worauf hin dieser an meine Krankenkasse ein unmissverständliches schreiben verfasst hat, worin er ein Beschäftigungsverbot mit sofortiger Wirkung ausspricht. Da er in meiner Tätigkeit als Erzieherin den Schutz trotz Hygienemaßnahmen für mich und d...


Nebenjob während Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Hallo. Ich bin aktuell in der 5.SSW mit meinem ersten Baby. Also habe ich keine Ahnung was mich alles so erwartet, vorallem im Bezug auf organisatorische Dinge (Arbeit, Formulare, ..). Ich arbeite im Rettungsdienst und mein Arbeitgeber hat mir direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen aufgrund vieler potenzieller Risikofaktoren für mich un...


Arbeitgeber reicht so spät Beschäftigungsverbot bei der Krankenkasse ein

Hallo Frau Bader, ich war schwangerschaftsbedingt vom 8.10 bis 30.10 krankgeschrieben. Meine Chefin müsste mir aufgrund der Tätigkeiten sowieso ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Nur leider hat die gar keine Ahnung davon und es interessiert sie auch nicht wirklich. Denn sie hat, ohne es mir vorher mitzuteilen, ab dem 12.10. Kurzarbeit beantr...


Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Hallo, Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber ( Nebenjob) ich bin dort als Nachtwache auf 450 Euro Basis angestellt plus 200 Euro Übungsleiterpauschale. Mein Arbeitgeber sagt mir, das mir die Übungsleiterpauschale im BV nicht zusteht und ich nur eine Nacht bezahlt bekomme, da ich nicht arbeiten bin. Ich kann mir das schwer vorstellen. Be...


Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes 2 Jahre elternzeit genommen, diese endet Anfang März. Jetzt bin ich aber wieder schwanger, der Mutterschutz beginnt erst Anfang Mai. In der Zwischenzeit, so war die Absprache mit der Personalabteilung, sollte ich ins betriebliche beschäftigungsverbot gehen. Dieses wird für jede Schwan...