Hallo.
Ich bin aktuell in der 5.SSW mit meinem ersten Baby. Also habe ich keine Ahnung was mich alles so erwartet, vorallem im Bezug auf organisatorische Dinge (Arbeit, Formulare, ..).
Ich arbeite im Rettungsdienst und mein Arbeitgeber hat mir direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen aufgrund vieler potenzieller Risikofaktoren für mich und das Baby.
Meine Frage wäre jetzt, ob ich nebenbei trotzdem in einem Beruf/Job arbeiten kann, für den dieses Verbot nicht gilt- z.B. in dem Tattoostudio meiner Freundin als „Sekretärin“.
Meine Aufgaben wären lediglich Telefongespräche und Terminvereinbarungen.
Ich würde mich über Antworten freuen.
Mit freundlichen Grüßen (:
von
emily_sue0314
am 27.09.2020, 13:50
Antwort auf:
Nebenjob während Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
Hallo,
grundsätzlich kann auch während eines Beschäftigungsverbotes eine Nebentätigkeit ausgeführt werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Wesentlich ist aber, dass der Arbeitgeber jederzeit das Beschäftigungsverbot aufheben kann, um Ihnen eine andere, geeignete Arbeit zuzuweisen. Diese müssen Sie dann leisten können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2020
Antwort auf:
Nebenjob während Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
Ja. Mit Zustimmung des AG und sofern du jederzeit auch wieder in dee Lage bist von einen Tag auf den nächsten deinen beruflichen Verpflichtungen bei deinem AG nach zu kommen. Heisst, die AZ ubd die Stundenanzahl dürfen kein Problem darstellen. Den theoretisch könnte dein AG jederzeit das BV wieder aufheben.
von
Felica
am 27.09.2020, 14:43