Hallo liebes Team, ich bin noch in elternzeit mit Kind 1 und bald in Mutterschutz mit kind 2. Die Elternzeit beende ich schriftlich beim Arbeitgeber vor Mutterschutz Beginn um volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 zu bekommen (damals berechnet vom Vollzeit Vertrag). Nun ist Durch die Pandemie die Firma meines Arbeitgebers in Kurzarbeit gemeldet. Habe ich Trotzdem noch das Recht auf volles Mutterschaftsgeld wie damals oder sind das besondere Regelungen die für die Firma sprechen ? Ich danke sehr Liebe Grüße
von Dilaya am 26.02.2022, 13:13