Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld Arbeitgeber

lieschen92

Sehr geehrte Frau RAin Bader, die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst in den drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist. Ich war bis Ende April 2020 in Elternzeit mit Kind Nr. 1. Arbeitete anschließend für 2,5 Monate (April 2 Tage, Mai, Juni, paar Tage Juli) und ging ab Mitte Juli in Mutterschutz für Kind Nr. 2. Somit ergeben sich nur 2,5 arbeitende Monate für die Berechnung von Mutterschaftsgeld. Wie erfolgt die Berechnung? (Seit 15 Jahren bei AG mit Festgehalt angestellt). Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne das Beschäftigungsverbot erhalten würden. Also den üblichen Lohn. Liebe Grüße NB


Felica

Nach dem Vertrag der am Mutterschutzbeginn gilt. Die 3 Monate spielen bei dir keine Rolle. Das betrifft Frauen welche immer nach wechselnden Stundenzahlen bezahlt werden. Du müsstest also das an Mutterschaftsgeld bekommen wonach du in den 2,5 Monaten bezahlt wurdest.


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