Sehr geehrte Frau RAin Bader, die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst in den drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist. Ich war bis Ende April 2020 in Elternzeit mit Kind Nr. 1. Arbeitete anschließend für 2,5 Monate (April 2 Tage, Mai, Juni, paar Tage Juli) und ging ab Mitte Juli in Mutterschutz für Kind Nr. 2. Somit ergeben sich nur 2,5 arbeitende Monate für die Berechnung von Mutterschaftsgeld. Wie erfolgt die Berechnung? (Seit 15 Jahren bei AG mit Festgehalt angestellt). Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
von lieschen92 am 26.09.2020, 13:02