lieschen92
Hallo Fr. Bader, ich bin seit ca. 8 Jahren bei meinem AG mit einem Festgehalt angestellt. Ich war nun von Juli 2017 bis Mitte April 2020 (3 Jahre) in Elternzeit mit Kind Nr. 1. Aufgrund erneuter Schwangerschaft war ich anschließend wieder für 2,5 Monate beim Arbeitgeber angestellt (bzw. im Beschäftigungsverbot). Ich befinde mich nun seit 10. Juli 2020 in Mutterschutz. Die Krankenkasse übernimmt 13 Euro kalendertäglich Mutterschaftsgeld. Den Rest muss doch zu 100 Prozent der Arbeitgeber aufstocken, dass ich doch exakt auf das gleiche Nettogehalt wie wenn ich arbeiten gehen würde komme? AG hat nun warum auch immer nur einen geringfügigen Betrag überwiesen. Liegt dies daran das ich nach Elternzeit nur 2,5 "angestellt" war? Berechnungsgrundlage sind doch immer die letzten 3 vollen Monate. Danke. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wenn der alte VZ-Vertrag wieder aufgelebt ist, muss der AG bis auf den vollen VZ-Lohn aufstocken. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Schau doch mal auf deine Abrechnung was der AG gerechnet hat bzw. frag in der Perso nach....
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