Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht auf Überprüfung der Verpflegungspauschale (Mittagessen)?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Recht auf Überprüfung der Verpflegungspauschale (Mittagessen)?

Oliver2

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Hallo Frau Bader, kann man auf Basis des Kita-Betreuungsvertrages, welcher auch den Beitrag für die Verpflegung regelt, Einsicht in die tatsächliche Verwendung der Beiträge des privaten Trägers verlangen? Falls nicht, wer ist für eine Überprüfung der Beiträge zuständig? Das Landesjugendamt hat sich als nicht zuständig erklärt. Oder anders gefragt, kann der Träger jeden beliebigen Essensbeitrag verlangen, ohne dass tatsächliche Kosten dahinterstehen? Unten ergänze ich, wieso der Verdacht besteht, dass sich der Träger über die Elternbeiträge querfinanziert und Investitionen tätig, die eigentlich von der Gemeinde getragen werden müssten. Herzlichen Dank für eine Wegweisung Vertragliche Grundlagen: Im Betreuungsvertrag des Trägers steht "Für die Teilnahme am Mittagessen wird monatlich zusätzlich ein Betrag in Höhe von ... erhoben.". In den allgemeinen Benutzungsregeln des Trägers steht ergänzend: "Die Kosten für [Verpflegung] sowie Getränke ... werden monatlich zusätzlich erhoben. Bei allgemeinen Kostensteigerungen, Anhebung der Kosten durch den Anbieter ... kann der Träger die Kosten anpassen". In der Benutzungsordnung der zuständigen Verwaltung steht: "Mittagessen ... ist unabhängig von einer Beitragsfreiheit ein kostendeckender Beitrag für das Mittagessen zu entrichten, der jeweils als Monatsbeitrag abgerechnet wird". Im einschlägigen KitaG Niedersachsen steht unter § 22 (2) S. 3 "... Kosten der Verpflegung des Kindes ... können aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung Entgelte oder Kostenbeiträge erhoben werden.". Hintergrund: Der private Träger unserer Kita erhöht die Verpflegungspauschale um 5 EUR. Sie liegt dann bei 81 EUR pro Monat für Mittagessen und Getränke. Die Erhöhung setze sich aus den durchgereichten Kosten des Essenslieferanten in Höhe von 2 EUR und einer Anpassung in Anlehnung an die 5,5%ige Steigerung des Verbraucherpreisindizes 2020+2021 in Höhe von 3 EUR zusammen. Im Rahmen einer Kita-Beiratssitzung konnte ich Einblick in den Haushaltsplan nehmen. Die pauschalen Einnahmen (Anzahl Kinder * Verpflegungspauschale) waren auf mysteriöse Weise in den letzten zwei Jahren jeweils identisch mit den Ausgaben, obwohl laut Kindergartenleitung Essen abbestellt wird, wenn Kinder langfristig abwesend sind. Erstattet werden diese Beiträge in der Regel nicht. Und das Rechnungskonto für Getränkeausgaben ist immer 0 EUR, obwohl wir Eltern dafür ja auch bezahlen. Auf diese Unstimmigkeiten angesprochen, antwortete die Vertreterin des Trägers, dass es Jahre gebe, in denen sie Rücklagen bilden würden, zum Beispiel für Reparaturen oder Anschaffungen. Das Essen wird verzehrfertig geliefert und nicht vor Ort gekocht.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht so ganz. Essenskosten sind für Essenskosten und nicht für irgendwelche Rücklagen. Dann würden ja nur die Kinder Rücklagen bilden, die im Kindergarten auch tatsächlich essen. Der Haushaltsplan muss natürlich so sein, dass er nachvollziehbar ist. Ich würde einen Antrag stellen, eine Stellungnahme vom Lieferanten einzuholen. Vielleicht liegt es ja auch an dem. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Wir haben vor 14 Jahren schon 2,30€ täglich OHNE Getränke bezahlt... wurde 2 Jahre später dann auf 2,80€ erhöht


Oliver2

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Hallo peekaboo, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt, aber es geht nicht um die Höhe der Beiträge. Es geht darum, dass die Beiträge möglicherweise zweckentfremdet werden und ob/wie man das prüfen kann. Im Übrigen liegen unsere ca. 3,80 EUR ohne Getränkekosten rund 35% über euren 2,80 EUR pro Tag. Vielleicht hast du den Monatsbeitrag fälschlicherweise durch 30 Tage geteilt. Unsere Kita berechnet den Tagessatz jedenfalls indem sie durch 20 Tage teilen, denn an Wochenende ist unsere Kita geschlossen. Der Vergleich der Kosten ergibt so aber eh keinen Sinn, weil mehrere Faktoren eine Rolle spielen, z.B. Zubereitung vor Ort oder Warmverpflegung durch Lieferanten, Bio oder konventionell, Kleinstadt oder Metropole.


misses-cat

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Die Kita von pekaaboo war vor über 10 Jahren bei 2,80 aktuell wird sie sicher höher sein. Ich bezahle für die Kinder aktuell 3,20 fürs Mittagessen 12 Euro für Getränke umd Frühstück Soooooo teuer finde ich eure 3,80 jetzt nicht wir sind halt recht ländlich


desireekk

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Die Frage ist: ist eine Quersubventionierung zulässig Ich denke darum geht es Oliver. Die Kostenaufstellung und die Kostenverteilung scheint sehr undurchsichtig in dem Kindergarten, da ist durchaus zu hinterfragen ob das geändert werden kann. Es geht nicht darum ob das Essen 2,4 oder sechs Euro kostet, sondern was passiert wenn Geld aus dem Essens/und Getränkebereich übrig ist. VG D


emilie.d.

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Handelt es sich rechtlich um einen e.V.? Dann kannst Du auf der Mitgliederversammlung Einsicht verlangen und ggf. kann die Mitgliederversammlung wegen frisierter Buchhaltung den Vorstand nicht entlasten bzw. komplett abwählen. Aber: um es sehr deftig auszudrücken, wenn man in der Scheiße rührt, dann stinkt es. Im schlimmsten Fall könnte die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Dann drohen hohe Steuerrückzahlungen/Rückforderung der Förderung. Wäre es mein Kiga, würde ich versuchen Einfluss zu nehmen, die schwarzen Kassen abzuschaffen, eben aufgrund der Folgen, die das haben kann. Solche Beträge kann man auch sicher anders z.B. über den EB auftreiben.


Berlin!

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Wir zahlen gar keine Kitabeiträge (sind in Berlin abgeschafft). An verpflegungspauschale zahlen wir 23 Euro / Monat. Darin enthalten: warmes Mittagessen (vor Ort durch einen Koch täglich frisch gekocht), Getränke (Wasser, bei seltenen Gelegenheiten etwas anderes) und Nachmittagssnack (Obst, Knäckebrot, Kekse, kalte Reste vom Mittag, zB). Frühstück kostet 2 Euro aber auch nur, wenn das Kind frühstückt. 81 Euro finde ich daher wirklich viel. Und ich meine, eine Zweckentfremdung der Essensgelder ist möglich, wenn sie transparent gemacht wird. Und vertraglich geregelt ist. Wer ist Euer Träger? Kannst Du nicht in die Bilanz, Rechenschaftsbericht etc. schauen?


Oliver2

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Vielen Dank Frau Bader für Ihre Rückmeldung. Hinsichtlich Ihres Vorschlages ist mir leider nicht klar, an wen ich den Antrag richten soll. Der private, kirchliche Träger der Kita weiß ja ganz genau, wie viel er dem Essenslieferanten zahlt und wie viel Geld von den Eltern eingenommen wird. Der könnte mir also direkt Auskunft geben, wird es vermutlich aber nicht machen. Der Essenslieferant wird mir vermutlich keine Auskunft über seine Verträge mit dem Träger erteilen. Oder habe ich Sie schlicht missverstanden? Noch zwei kleine Nachträge: Alle Kinder im Kindergarten sind zum Mittagessen verpflichtet, das kann man nicht abwählen, selbst wenn das Kind dort nichts isst. In den 81 EUR pro Monat sind neben den Getränkekosten (4,5) auch ca. 7 EUR Personalkosten für eine Küchenkraft enthalten.


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