Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Pflicht zum Mittagessen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Pflicht zum Mittagessen

Zeliiina

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Sehr geehrte Frau Bader, wir, als Eltern sind ratlos, deshalb wenden wir uns an Sie.  Der örtliche Träger hat eine Pauschalisierung des Mittagessens vorgesehen. Dies sollte laut Beschluss ab 01.03.2025 umgesetzt werden. Hierzu haben wir als Eltern noch keinen Bescheid erhalten.  Wir wurden nun über die KiTa Leitung darüber informiert, dass Kinder die z.B. an einem Tag nicht am Mittagessen teilnehmen, an diesem Tag bereits um 11:30 Uhr abgeholt werden müssen. Das heißt mein Anspruch auf eine durchgehende Betreuung von 7 Stunden erlischt?!  Kann die gesetzliche Regelung von § 14 KitaG einfach so eingeschrenkt werden? Vielen Dank im Voraus. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, aahh, auch aus RLP. Im Landes-Gesetz steht, dass ein Mittagessen anzubieten ist über die Mittagszeit. Organisatorisch kann es auch vorgeschrieben sein. Nur findet dieses Mittagessen doch sicherlich nicht um 11.30 Uhr statt - ich finde die Abholzeit deshalb, insbesondere wenn Bedarf mit mittags besteht, weil beide Eltern arbeiten, sehr früh. Und ohne Satzungsänderung, einfach nur so dahergesagt, fehlt es mir da ein wenig an "Hand und Fuss". Liebe Grüße NB


WonderWoman

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rlp? die § 14 der kitag von sh und brb passen irgendwie nicht. rlp war das 1. bl das ich gefunden habe, wo der § 14 passte ;-) wenn rlp: es geht ja scheinbar nicht um eine generelle verkürzung der betreuungszeit sondern nur an den tagen an denen das kind nicht zu mittag isst. der grundsätzliche anspruch auf 7h bleibt bestehen. oder nicht? es wird ja wohl keiner sein kind 7h ohne essen in der kita lassen, schon gar nicht regelmäßig.


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