Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsvertrag Teilzeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsvertrag Teilzeit in Elternzeit

kalikali

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Hallo Frau Bader, ich bin in Elternzeit von Mai 2021 - April 2022 und arbeite in der Zeit im September und Oktober 15 Std/Woche und ab November 25 Std/Woche Teilzeit in Elternzeit. Das habe ich mit meinem Arbeitgeber so informell vereinbart und dann offiziell über ein firmeninternes Formular beantragt. Nun habe ich anstelle einer Bestätigung eine Vertragsänderung zur Unterschrift bekommen, von der ich nicht weiß, ob ich unterschreiben soll, weil mich folgendes irritiert: A) die Überschrift lautet „Änderung zu Ihrem Anstellungsvertrag vom…“ B) im ersten Paragraf steht „wir bestätigen Ihnen die Rückkehr aus Elternzeit zum…“ - und dann aber das Septemberdatum, an dem ich in TZ in Elternzeit starte. Die beschriebenen Vertragsänderungen beziehen sich dann auf das Gehalt und den Urlaubsanspruch der oben genannten Monate. Mir ist wichtig, dass A) klar ist dass meine Elternzeit bis April 2021 geht (nicht Rückkehr in Sept.) und B) dass ich danach wieder auf meinem normalen Vertrag zurück falle, d.h. nicht versehentlich eine dauerhafte Änderung unterschreibe. Ist das OK oder sollte ich die o.g. Formulierungen anpassen lassen? Ich möchte auch keine unnötige Arbeit erzeugen, wenn das alles passt… Danke und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für mich klingt das so, als ob der Vertrag dauerhaft geändert ist und nicht nur für die Eltern Zeit gilt. Sonst wäre es ein Ergänzung und nicht einen Änderungsvertrag. Liebe Grüße NB


cube

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Nein, das ist dann nicht ok wenn da statt TZ in Elternzeit "Rückkehr aus der Elternzeit steht". Eigentlich macht man auch einen Vertragszusatz - keinen Änderungsvertrag mit Bezug auf den Beginn der Tätigkeit im Unternehmen. Das hieße nämlich, dass dein VZ-Vertrag in einen TZ-Vertrag geändert wird. Das kann aber auch nur ein MIßverständnis in der Personalabteilung sein und keine böse Absicht! Also sprich noch mal mit denen und weise darauf hin, dass hier wohl ein MIßverständnis vorliegt - du hättest TZ in EZ beantragt, keine grundsätzliche Änderung deines Beschäftigungsverhältnisses und willst nach Ende der EZ wieder deinen ursprünglichen Vertrag erfüllen.


kalikali

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… die Änderung zu TZ ist aber genau für die richtigen Monate beschrieben. Also wirkt es schon zeitlich begrenzt…


MamavonMia123

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Ich musste unsere Personalabteilung auch immer wieder um die korrekte Formulierung bitten. "Teilzeit in Elternzeit"!!!! Ich glaube den Kollegen, daß da keine böse Absicht hinter steckte, aber korrigiert werden sollte das trotzdem. Sprich sie lieber darauf an und lass es ändern! Wer weiss, wie sich die Dinge in den nächsten Monaten entwickeln.


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