Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Wohnortwechsel und noch in Elternzeit alten Arbeitsvertrag kündigen!?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Wohnortwechsel und noch in Elternzeit alten Arbeitsvertrag kündigen!?

marc_ink

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Hallo, meine Frau ist noch in Elternzeit bis 12.10.2020 und wir haben die 3monatige Kündigungsfrist leider verpasst um in Elternzeit das Abrietsverhältnis zu kündigen. Was muss ich(meine Frau) meinem Arbeitsgeber in die Kündigung schreiben um ohne Probleme aus dem Arbeitsverhältnis zu kommen. ich(meine Frau) kann ja da es eine Wohnortwechsel gab nicht den rest der frist arbeiten gehen, da der weg zu weit ist! ... MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Leider sind sämtliche Fristen versäumt worden und Ihrer Frau bleibt jetzt nur übrig, dass der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Ansonsten muss sie mit bezahlten oder unbezahlten Urlaub arbeiten. Frage ist natürlich, was passieren würde, wenn sie einfach nicht zur Arbeit erscheint. Rein theoretisch hat der Arbeitgeber dann zwar Schadensersatzansprüche, ob und in welcher Höhe diese geltend gemacht werden ist natürlich fraglich. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hat sie noch Elternzeit übrig? Wenn sie nur 2 Jahre hatte, kann sie die EZ verlängern. Aber diese Frist (7 Wochen) ist auch vorüber. Wenn sie partout nicht dort arbeiten will/kann, müsst ihr um einen Auflösungsvertrag bitten. Das zieht aber gewiss eine Sperre beim AA nach. Versicherungsschutz muss auch geklärt werden


marc_ink

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Hallo, es sind schon 3Jahre und es geht finanziell und zeitlich nichtcdas sie da arbeiten noch geht. Also komm ich un ein Aufhebungsvertrag nicht drum rum ?


Mitglied inaktiv

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Wie soll das denn anders gehen Mit AG sprechen. Theoretisch hat der AG Anspruch, dass deine Frau arbeiten kommt.


KielSprotte

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Also erstens verstehe ich nicht, warum du im Namen deiner Frau ständig von "ich" und "meinem AG" sprichst und zweitens habt ihr nun einmal sämtliche Fristen verpennt. Also bleibt euch nur die Bitte nach einem Aufhebungsvertrag oder unbezahlten Urlaub für die Kündigungsfrist. Der AG hat ein Anspruch darauf, dass deine Frau am 13.10. auf der Matte steht und ihren alten Vertrag erfüllt.


marc_ink

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Entschuldigung die Frage ist falsch formuliert ja aber grundlegend versteht man diese ja trotzdem.


Ani123

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Ich würde schnell dem AG mitteilen, dass ich nicht zum 13.10. zurück kommen werde. Wenn ihre Frau ganz viel Glück hat dann ist ihre Vertretung noch da, hat noch keine neue Stelle und möchte bleiben. Dann wäre ein fließender Übergang möglich. Die Vertretung wird fest eingestellt und bei ihrer Frau wird der Vertrag aufgehoben. Hat ihre Frau noch Resturlaub? Wenn ja, wieviel? Vielleicht ist es für den AG ok, dass sie den noch nimmt. Ich kann mir vorstellen, dass er dem bei sowieso nicht wieder Aufnahme der Arbeit nicht zustimmt und möchte, dass ihre Frau zur Arbeit kommt. Sollte ihre Frau noch Urlaub haben könnten sie dem AG entgegen kommen und auf diesen verzichten insofern er einem Aufhebungsvertrag zum 12.10. zustimmt. Dann würde sie ihm finanziell entgegen kommen und ihr AG ihrer Frau wg. möglichen Folgen. Folgen können sein, dass der AG Schadenersatzansprüche stellt und jenachdem als was sie arbeitet kann das schnell in den mehrstelligen Bereich gehen. Wenn der AG wg. ihrer Frau Aufträge nicht annehmen bzw. pünktlich bearbeiten kann, so hat er finanziellen Schaden und den kann er gegen ihre Frau geltend machen. Sie sollten schnellstmöglich Kontakt aufnehmen und besprechen, wie es weiter geht. Ihre Frau sollte ihrem AG entgegen kommen. Sie, KV, haben vermutlich noch EZ über. Jedem Elternteil stehen 3 Jahre zu. Haben Sie noch Urlaub für dieses Jahr? Wenn ja, können sie den nicht ab dem 12.10. nehmen und im Anschluss daran EZ? Umso schneller sie EZ einreichen, desto eher beginnen die 7 Wochen bis zum Beginn der EZ. Und sollte ihr Urlaub nicht reichen, dann bitten sie um unbezahlten Urlaub. So können sie ihr Kind betreuen. Ihre Frau kündigt, kann allerdings die Fristen einhalten, und arbeitet bis Tag X. Wenn sie morgen kündigt (30.9.) wäre die Kündigung zum 1.1. gültig. Kündigt sie erst am 1.10. wäre es der 1.2.. Ihre Frau kann bsp. die letzten Tage/Wochen Urlaub nehmen (ca.6 Tage hätte sie schon wieder von Okt.-Dez. aufgebaut+noch Resturlaub). So können sie ab dem Tag, wo ihre Frau Urlaub hat, wieder arbeiten gehen. Das ist eine genaue Datumssache, welche es aber ermöglicht, dass ihr Kind betreut ist. Besucht ihr Kind stundenweise eine Kita oder Tagesmutter? Wenn ja, dann können sie in der Zeit auch arbeiten gehen. Bis zu 30 Std. ist bei TZ in EZ möglich. Können Sie ihre AZ variabel gestalten? Dann wäre bsp. abends arbeiten möglich, wenn ihre Frau morgens/nachmittags arbeitet. Die letzten beiden Varianten sind die, wo sie am wenigsten Paarzeit haben werden, aber auch die, wo ihre Frau alle Fristen einhalten kann und keinen Schadenersatz zahlen zu müssen.


luvi

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Hallo, Die dreimonatigen Kündigungsfrist gilt nur, wenn man genau zum Elternzeitende kündigt. Ansonsten gilt die vertraglich vereinbarte Kündigung gsfrist. Wie lange ist das? Vielleicht hat sie noch Resturlaub, die sie noch dranhängen kann an die Elternzeit? Sie soll mit dem AG reden. Vielleicht ist er ja froh, wenn deine Frau nicht wieder kommt..., und ihr könnt euch trotzdem einigen. LG luvi


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