KatjaB1980
Sehr geehrte Frau Bader, mein Baby wurde am 31.01.2016 geboren. Ich bin seit 21.12.2015 im Mutterschutz bis 28.03.2016. Ich erhalte ab 29.03.2016 Elterngeld. Mein befristeter Arbeitsvertrag ist leider am 29.02.2016 abgelaufen und ich bin daher ab 01.03.2016 ohne Arbeitgeber. Nun hat mich die Krankenkasse angeschrieben und gesagt, dass ich mich ab 29.03.2016, nach Ablauf des Mutterschutzes, freiwillig versichern muss und den Mindestbeitrag selber bezahlen muss. Ich war bisher pflichtversichert über meinen Arbeitgeber. Ist man in der Elternzeit nicht beitragsfrei? Beste Grüße Katja Bunzel
Hallo, nein, das ist nicht richtig. Für die Dauer des Bezuges von EG sind Sie weiter beitragsfrei versichert Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Solange Du Elterngeld beziehst ist es beitragsfrei. Rufe an , meist sind die sehr nett. Die wissen ja nicht ob Du Elterngeld beantragt hast.
KatjaB1980
Ich war ja heute bei der Krankenkasse! Und habe mit denen den Antrag ausgefüllt, wo drinstand, dass ich in 2016 nur Elterngeld erhalte! Und trotzdem meinten die, dass ich mich freiwillig versichern muss.
Sternenschnuppe
Sorry, aber das stimmt nicht meinen Recherchen nach und nach allem was ich hier immer lese. Du gehst nahtlos vom Mutterschutz ins Elterngeld. Ruf da mal bitte morgen an und lass Dich in die Fachabteilung durchstellen. Alternative : Bist Du verheiratet? Dann beim Mann, sofern gesetzlich versichert, familienversichern. Das ist auch kostenlos.
Mitglied inaktiv
Dein Fehler ist IMO das du von Elternzeit sprichst. Du hast keine Elternzeit, da du keinen AG hast. Du bist damit "nur" Hausfrau in Elterngeldbezug. Solange Du Elterngeld bekommst bist du aber auch beitragsfrei krankenversichert. Würde die Sachbearbeiter da noch einmal drauf hinweisen. Und aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, mitunter hilft es auch ungemein direkt eine Ebene höher zu gehen. Hatte hier auch gerade den Spaß mit der KK, allerdings nicht meiner sondern die vom Männe. Man hat echt des öfteren das Problem das die Sachbearbeiter vor ort nicht unbedingt die fittesten sind.
Sternenschnuppe
Welch Falschaussagen da gemacht werden. Gerade wenn es um so viel Geld geht.
KatjaB1980
Ich sehe gerade, dass ich 2015 eventuell die Bemessungsgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschritten habe. Dies jedoch zum ersten Mal. Die Jahre davor lag ich darunter. Könnte das der Grund sein, warum die Krankenkasse der Meinung ist, dass ich mich freiwillig versichern muss?
Sternenschnuppe
Ja, das kann es sein. Das ist ja doof. Die Krankenkasse muss es Dir aber erklären können, rufe morgen an und frage. Und sage mal was sie sagen bitte. Viel Glück.
Mitglied inaktiv
Wenn du die Grenze überschritten hattest, wurdest Du versicherungsfrei gestellt und vermutlich einfach in die freiwillig gesetzliche gesteckt. Bist Du verheiratet? Ist dein Mann pflichtversichert (also unterhalb der JAEG und nicht privat versichert)? Falls ja, musst Du das der Kasse nur melden und dann bist Du auch in diesem Fall beitragsfrei, denn du hättest einen theoretischen Anspruch auf Familienversicherung. Wenn nicht, ist das dumm gelaufen und du musst wohl die Beiträge zahlen. Leider ändert Elternzeit/Elterngeld nichts am Versicherungsstatus. LG Lilly
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