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Hallo Frau Bader, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Juli 2013. Mein mann ist privat krankenversichert. Ich habe einen Kinderwunsch und möchte wissen, wie es im Falle einer Schwangerschaft mit meiner Krankenversicherung aussieht. Wenn der Geburtstermin kurz vor dem Ablaufen des Vertrages ist und ich anschließend 3 Jahre Elternzeit nehmen möchte, bin ich dann bei meiner Krankenkasse kostenlos für die Dauer der Elternzeit weiter versichert oder nur solange ich Elterngeld bekomme? Kann ich das Elterngeld auch für 24 Monate anstatt für 12 Monate beantragen? Wer ist dann dafür zuständig, da ich ja keinen Arbeitsvertrag mehr habe. Vielen Dank Freundliche Grüße
Hallo, nur, solange Sie EG bekommen, dies kann man auf 24 Mo. splitten Liebe Grüsse, NB
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