Bibi_33
Hallo Frau Bader, Ich bin momentan in Elternzeit. Habe 2 Jahre elternzeit beantragt und während dieser fange am 01.11.2011 wieder mit 24 Wochenstunden an. Jetzt habe ich einen neuen Vertrag bekommen, der wie folgt lautet: ich hätte eine Frage, ob der Vertrag so ok ist, wie ihn mein Chef geschrieben hat. Frau XY befindet sich vom 29.03.2011 (Elternzeitbeginn) bis einschliesslich 20.01.2013 (Elternzeitende) in Elternzeit. Im Rahmen der Elternzeit nimmt Frau XY mit Wirkung vom 01.11.2011 eine bis zum 29.01.2011 befristete Tätigkeit auf Die Mitarbeiterin tritt mit Wirkung vom 01.11.2011 befristet bis zum 20.01.2013 in die Dienste der Gesellschaft. Das befristete Teilzeitarbeitsverhältnis endet am 20.01.2013 ohne, dass eine gesondere Kündigung erforderlich ist. Frau Bader, ist der Vertrag so ok formuliert? Müsst nicht stehen, dass ich nach dem die Elternzeit beendet ist, der vorherige Vertrag mit 40 Wochenstunden wieder in Kraft tritt? Nicht, dass ich dann keinen anspruch mehr auf meine Vollzeitstelle habe danach? Möchte nichts unterschreiben und dann ohne Job evtl. dazustehen. Was meinen Sie? Oder ist das so rechtens es so zu formulieren. freundliche Grüße bibi
Hallo, Formulierungshilfen darf ich hier leider nicht geben (s. Hinweise) Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Hallo, as würde ich so nicht unterschreiben. Die Formulierung "Befristung" ist falsch und mindestens missverständlich. Es reicht auch völlig eine "Ergänzungsvereinbarung zum Dienst- oder Arbeitsvertrag vom ..... für die Dauer der Elternzeit". "Frau hat Elternzeit für das Kind ....für den Zeitraum vom ... bis ... genommen. Sie hat einen Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit gestellt, dieser ist angenommen worden, daher vereinbaren die Parteien in Ergänzung zum Vertrag vom....für die Dauer der Elternzeit...." Viele Grüße
Bibi_33
danke dir. aber warum ist befristung so falsch? es endet halt mit dem ende der elternzeit. mich stört, dass nicht drauf verwiesen wird, dass nach ende der alte vertrag wieder rechtskräftig ist der muss man das nicht extra schreiben? ganz liebe grüsse
Lina_100
Hallo, weil du nicht neu "in die Dienste der Gesellschaft" trittst. Du hast bereits ein Arbeits-oder Deinstverhältnis zur Gesellschaft. Lediglich die Teilzeittätigkeit ist auf die Elternzeit begrenzt, das bestehende AV wird daher nur befristet hinsichtlich der Arbeitszeit geändert bzw. ergänzt. Viele Grüße
Bibi_33
ich glaube das wollten die damit auch ausdrücken, sie haben geschrieben, dass ich 2004 in die gesellschaft eingetreten bin, dass ich von 2011 bis anfang 2013 in elternzeit bin und bis dahin befristet auf teilzeit 24 stunden arbeiten werden. aber ich werde sagen, dass sie das befristet ändern sollen. lg
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