JudithMaria91
Hallo Frau Bader, aufgrund der Schwangerschaft wird mein Arbeitsvertrag nicht verlängert und läuft zum 31.12.2016 aus. Paralell zur Arbeitsstelle habe ich noch mein Masterstudium absolviert bzw. bin auch weiterhin an der Uni eingeschrieben, da ich noch nicht ganz fertig bin (ich weiß nicht ob das für die Versicherung relevant ist) Da ich nun ja ab 2017 für das Arbeitsamt eh nicht vermittelbar bin sind diese auch nicht für mich zuständig, so wurde es mir mitgeteilt. Bin ich dann obwohl ich kein Beschäftigungsverhältnis mehr habe weiterhin gesetzlich versichert bei meiner jetzigen Krankenkasse (und das Baby dann auch)?? MfG, Judith Thomas
Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können Sie auch Arbeitslosengeld 1 bekommen und sind darüber krankenversichert. Ansonsten sind Sie beitragsfrei krankenversichert, solange Sie Elterngeld beziehen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wieso bist Du nicht vermittelbar. Du bist schwanger aber nicht arbeitsunfähig, oder?
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