Anni66
Hallo Frau Bader, Mein 1. Kind kam Ende Oktober 2018 zur Welt und ich bezog ein Jahr lang Elterngeld. Seit Januar 2020 arbeite ich nun wieder in Teilzeit, habe aber zusätzlich ein Kleingewerbe angemeldet, um ein paar kleinere Grafik-Jobs erledigen zu können (Natürlich mit Einverständnis meines Arbeitgebers). Nun planen wir das zweite Kind und ich wüsste gern welcher Zeitraum für die Berechnung des Elterngeldes nun herangezogen werden würde, wenn ich dieses Jahr noch schwanger werden würde. Beste Grüße
Hallo, entscheidend ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt, in dem weder MG noch EG (bis zum 14 Lebensmonat) bezogen wurde. Liebe Grüße NB
Paulinchen83
Wenn die Geburt noch dieses Jahr ist, wird auf Grund deiner selbstständigen Tätigkeit wohl das letzte volle Kalenderjahr verwendet, aber da du da EG bezogen hast, der Bezugszeitraum vor dem MuSchu des 1. Kindes. Wenn du erst nächstes Jahr das 2. Kind kriegst ist der Bezugszeitraum das Kalenderjahr 2020.
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