Hallo Frau Bader,
als Beamtin bekomme ich ja die gesamte Mutterschutzzeit meine Dienstbezüge weiterbezahlt. Allerdings werde ich 6 Wochen vor der Geburt meines Kindes vom Dienst befreit. Werden für die Berechnung des Elterngeldes dann die 12 Monate vor der Geburt oder die 12 Monate vor der Dienstbefreiung, also 6 Wochen zuvor berücksichtigt?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
von
SophiaÄffi
am 10.01.2022, 11:09
Antwort auf:
Wie ist der Berechnungszeitraum des Elterngeldes bei Beamten?
Hallo,
Eine Ausklammerung von Monaten mit Beschäftigungsverboten nach entsprechenden
beamten- und soldatenrechtlichen Vorschriften unterbleibt, da während dieser Schutzfristen den berechtigten Personen die Bezüge unverändert weitergezahlt werden und somit keine Einkommensminderung vorliegt, die Anlass zu einer entsprechenden Regelung geben könnte (Richtlinien zum BEEG, Nr. 2b.1.2.1.2 ).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2022
Antwort auf:
Wie ist der Berechnungszeitraum des Elterngeldes bei Beamten?
Wie bei allen andren auch. 12 Monate vor der Geburt zählen
von
mellomania
am 10.01.2022, 14:17