baldMama_19_
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Ich habe einen Hauptjob mit festen Einkommen und noch einen Nebenjob in der Gastronomie wo je nach Stundenleistung der Lohn schwankt. Diesen werde ich aber ab der Schwangerschaft nicht mehr ausüben können da ich die 40h Woche überschreiten würde sowie die Körperliche Belastung nicht mehr möglich wäre. Nun habe ich aber gehört, dass hier nicht die 12Monate vor Entbindung als Berechnungszeitraum herangezogen werden, sondern die 12 Monate vor der SS, da das Einkommen aufgrund der SS entfällt. Was ist nun richtig? Vielen Dank vorab für die Antworten.
Hallo, es ilt der normale Bemessungszeitraum von 12 Mo vor der Geburt mit den jweiligen Ausklammerungen Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, es gelten ganz regulär die 12 Monate vor Geburt bzw. vor der Mutterschutzfrist. Eine getrennte Verschiebung des Bemessungszeitraumes für einzelne Tätigkeiten ist im Elterngeldgesetz nicht vorgesehen.
Felica
Es sind nicht 40 Std, sondern 45 Std, bzw 90 in der Doppelwoche.. Da ich davon ausgehe das beide AG von einander wissen, müssen sie auch untereinander regeln wann du wo wie arbeitest. Die Stunden die dann über die erlaubte Höchstzeit gehen bekommst du aber trotzdem bezahlt, da du über diese Zeiten ein BV bekommen musst. Rede also mit den AG sobald die Schwangerschaft bescheinigt ist. Kündigen musst du da gar nichts. Auch Minijobs fallen unter das Arbeitsrecht und sind wie alle anderen Jobs zu werten.
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