Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnungszeitraum

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnungszeitraum

Engels-Flügel

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Sehr geehrte Frau Bader, Folgende Konstellation: 1. Kind wurde am 16. Juni 2023 geboren.     Juni 23 bis April wurde Basiselterngeld bezogen, bis August 2024 Elterngeld Plus. Mutterschutz für Kind 2 beginnt am 6. Dezember 2024. Das es Nullrunden geben wird, wissen wir. Können für die Berechnung des neuen Elterngelds Monate ausgeklammert werden und zurück liegende Monate von vor der Geburt des 1. Kindes herangezogen werden? Wenn ja, welche wären diese und wie wird beantragt, diese Monate auszuklammern?    viele Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend sind die letzten 12 MOnate vor der Geburt. Monate mit MG und mit EG eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat kann man ausklammern. Die anderen Monate ohne Einkommen zählen dann mit 0 € rein. Liebe Grüße NB


Dojii

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Der eigentliche Bemessungszeitraum wäre Dezember 2023 bis November 2024.  Die Monate Dezember 2023 bis August 2024 werden ausgeklammert und durch Lohnabrechnungen ersetzt, die beim ersten Kind genutzt wurden. Das musst du nicht aktiv beantragen, das passiert automatisch.  Die Monate September 2024, Oktober 2024 und November 2024 sind dann Nullrunden. 


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