Frage: Berechnungszeitraum Elterngeld

Hallo, Ich habe eine Frage zum Elterngeld: Mein Mann ist seit März 2018 in einem Anstellungsverhältnis. Parallel dazu hatte er noch ein Kleingewerbe, welches allerdings bereits im August 2018 abgemeldet wurde und in 2018 lediglich einen Gewinn von 400 aufwies. Im September 2019 wurde unser Sohn geboren. Nun möchte er Elterngeld beantragen und die zuständige Stelle besteht, trotz der Abmeldung und des verschwindend geringen Umsatzes darauf, das aufgrund des Kleingewerbes als Berechnungsgrundlage das Kalenderjahr 2018 und nicht die 12 Monate vor der Geburt herangezogen werden, was für uns einen finanziellen Verlust bedeuten würde. Kann man daran etwas ändern bzw. gibt es Erfahrungen zu Fällen dieser Art? LG

von Ha ja am 15.01.2020, 11:35



Antwort auf: Berechnungszeitraum Elterngeld

Hallo, nein, das ist so richtig. Da kann man nichts machen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2020



Antwort auf: Berechnungszeitraum Elterngeld

Nein, könnt ihr nichts gegen machen. Dazu gab es bereits mehrere negative Gerichtsurteile.

von Felica am 15.01.2020, 12:14



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