Hallo Frau Bader,
Werden zur Berechnung des Elterngeldes IMMER die 12 Monate vor der Geburt des Kindes herangezogen oder ist es GRUNDSÄTZLICH so, dass die 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist ausschlaggebend sind?
Außerdem: Wie wirkt es sich auf das Elterngeld aus, wenn sich das Einkommen NACH dem Bemessungszeitraum DAUERHAFT reduziert (Von Vollzeitgehalt auf Teilzeitgehalt)???
Danke im Voraus und Liebe Grüße
von
wallabee123
am 03.02.2022, 14:27
Antwort auf:
Berechnungszeitraum Elterngeld
Hallo,
wenn man ausschliesslich nicht-selbständig tätig ist, ja. Es gelten dann eben noch die Ausklammerungstatbestände.
Was nach dem Bemessungszeitraum ist, spielt nur für die Anrechnung eine Rolle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2022
Antwort auf:
Berechnungszeitraum Elterngeld
es gelten die 12 monate vor der geburt und für dich in deinem falle läuft im mutterschutz die teilzeit weiter. das haben wir unten schon beantwortet. dein vertrag hat sich dauerhaft geändert, daher läuft tz weiter. deine vollzeit war befristet bis ende dez, danach lief teilzeit und daraufhin begann ein mutterschutz. du erhälst das weiter, was du ohne mutterschutz erhalten würdest. wie in einem bv auch. wenn jetzt im mutterschutz vollzeit gelten würde oder ein mischmasch aus beidem, was höher wäre, hättest du einen vorteil, was nicht sein darf. daher läuft tz weiter auch im mutterschutz und es zählen die 12 monate vor der geburt. das wäre bei dir eh niht so viel anders, da du ja bis ende dez vollzeit gearbeitet hast. wie lange hattest du vollzeit? es sind ja nur etwas mehr als einen monat tz dann oder wie lange genau? das macht nicht viel aus
von
mellomania
am 03.02.2022, 15:11
Antwort auf:
Berechnungszeitraum Elterngeld
Es gelten grundsätzlich die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Elterngeld (max 14 Lebensmonate) und Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du ausklammern lassen.
Bei dir zählen dann die Monate mit Vollzeit und die Monate mit Mutterschaftsgeld als Teilzeit. Eben weil dauerhaft verändert wurde!
Mitglied inaktiv - 03.02.2022, 15:18