ErsterVersuch
Hallo! Ich habe eine Frage bzgl Elterngeld bei Mischeinkünften. Was genau bedeutet Mischeinkünfte? Bedeutet dies, dass ich Einkünfte sowohl aus angestellter als auch aus selbstständiger Tätigkeit beziehe? Wenn dies so ist- ist dabei egal wie gering die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit sind? Zb. nur ca 200-300 Euro/Monat zusätzlich zum Gehalt? So wie ich es verstanden habe wird bei Mischeinkünften nicht der Berechnungszeitraum der letzten 12 Kalendermonate gewählt sondern das letzte Jahr über das ein Einkommensteuerbescheid vorliegt. Ist das korrekt? Und wenn in dem Jahr über den der letzte EkSB vorliegt Gründe vorliegen die die Ausklammerung dieser Zeit als Berechnungszeitraum rechtfertigen zB. Elternzeit mit dem ersten Kind, dann verschiebt sich der berechnungszeitraum auf davor, oder? Habe ich das richtige verstanden? Also Beispiel: Kind 1- ein Jahr Elterngeld bezogen bis 9/2016, dann Wiedereinstieg Beruf mit angestelltem Gehalt + zusätzlich selbstständige Arbeit in geringem Umfang= Mischeinkünfte. Letzter EkSB über das Jahr 2016- in 2016 aber ja noch größtenteils in Elternzeit gewesen. Würde dann zur Berechnung des 2. Elterngeldes wieder der selbe Berechnungszeitraum wie für das erste Elterngeld gelten?
Hallo, Mischeinkünfte bedeuten in der Tat, dass man verschiedene Einkunftsarten hat, also in der Regel Selbstständigkeit und nicht selbständig Zeit. In diesem Fall wird das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum genommen, in welchem jedoch keine Bezüge von Elterngeld sein dürfen, sonst wird das Jahr davor genommen. Liebe Grüße NB
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