Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld beim 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld beim 2. Kind

Selina191295

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Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage, wir haben am 28.08.2021 unseren Sohn bekommen. Nun habe ich ein Jahr Elternzeit bis 28.08.2022. Nun bekommen wir unser 2. Kind. ET ist 08.10.2022 wie wird nun das Elterngeld berechnet ? Danke im Voraus Liebe Grüße Selina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen grob das gleiche wie bei Kind 1. Denn: Entscheidend sind die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Monate mit MG und Eg bis zum 14 Lebensmonat werden ausgeklammert. Sollte es einen Zwischenmonat zwischen letzter EG-Zahlung Kind 1 und Mutterschutz Kind 2 geben, können Sie diesen Monat in EG-Plus umwandeln. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Huhu, du kannst die 12 Monate EZ mit EG Bezug und den neuen Mutterschutz ausklammern lassen. Dementsprechend müsste bei dir das EG fürs 2. Kind wieder aus den 12 Monaten vor Entbindung des 1. Kindes berechnet werden. Plus Geschwisterbonus. Also etwas mehr als bei Kind 1. Aber wenn du genau 1 Jahr EZ angemeldet hast, endet deine EZ nicht am 28.8 sondern am 27.8.


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