BineR87
Hallo ich habe im März 2018 ein Kind bekommen bin dann für 3 Jahre in elternzeit gegangen. Ich habe Elterngeld für 1 Jahr beantragt und mich danach als Kleingewerbetreibende Selbstständig gemacht. Nun planen wir ein 2. Kind. Wie würde das mit Elterngeld aussehen, wenn wir Ende 2020 Anfang 2021 ein 2. Kind bekommen würden? Würde mir dann Elterngeld zustehen, falls ja aus welchem Bezugszeitraum? Könnte ich das Jahr 2017 nehmen, da ich 2018 Elterngeld bekommen habe 2019 mischeinkünft und 2020 nur Geld aus der Selbstständigkeit? Über einen Antwort würde ich mich sehr freuen Lg Bine
Hallo, es zählt das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr. Ausgeklammert wird auf Antrag jedes Jahr, in dem Sie EG (bis zum 14 LM) oder MG bekommen haben. Es macht also einen erheblichen Unterschied, ob das Kind 2020 o 2021 geboren wird. Liebe Grüße NB
Felica
Ja, Elterngeld bekommst du wieder. Wenn Du Dein Kind im März18 geboren wurde, hast du ja sicherlich bis Februar19 Elterngeld bekommen. Sollte das Kind 2020 geboren werden, wäre bei dir dann das Jahr 2019 für das EG maßgeblich, da du da aber noch EG bezogen hast, genau wie 2018, könntest du auf 2017 auf Antrag zurück gehen. Sollte das Kind erst 2021 geboren werden wäre aber 2020 maßgeblich. Da du da kein EG hattest, wäre es wichtig das dann noch der Mutterschutz in 2020 beginnt oder du schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben wirst. Sonst wird 2020 zu Grunde gelegt und darum kämmst du dann auch nicht rum.
BineR87
Aber ich würde ja selbst wenn 2021 das Kind erst kommen würde in 2020 Geld aus dem kleingewerbe bekommen. Wenn auch nicht viel, würde es dann nicht trotzdem auf 2017 zurück gegangen werden?
Mitglied inaktiv
Bekommst du in 2021 erst das Kind, zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Das wurde auch schon höchstrichterlich bestätigt. Auch wenn es nur gering sein sollte
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