Guten Tag, gerne hätte ich eine kurze Erläuterung von Ihnen, ob mein Kleingewerbe dazu führt, dass die Bemessungsgrundlage für mein Elterngeld sich verschiebt. Im Februar 2022 erwarte ich unser zweites Kind. Der Mutterschutz beginnt am 14.01.2022. Unser erstes Kind ist am 02.06.2019 geboren. Ich habe danach für 18 Monate, also bis zum 01.12.2020 Elterngeld bezogen. Im November 2020 bin ich auf 450 Euro Basis wieder arbeiten gegangen. Seit Februar 2021 bin ich wieder teilzeitbeschäftigt. Nun habe ich im September 2021 ein Kleingewerbe angemeldet und erziele damit geringe Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Bis zum Mutterschutz im Januar arbeite ich weiter in Teilzeit. Wie muss ich den Bemessungszeitraum für mein Elterngeld nach dem Mutterschutz berechnen? Ich wäre Ihnen dankbar für eine Information. Im Netz bekomme ich leider keine eindeutige Antwort. Vielen Dank vorab :)
von CoffeeTeaAndSympathy am 25.11.2021, 10:51