Guten Tag
Meine Frau hat 22 Monate Elterngeld für unser 1.Kind bekommen (letztmalig wird es für Februar diesen Jahres überwiesen) !
Ich verstehe in den Erklärungen auch hier im Forum leider nicht genau, wie sich das EG für das 2.Kind berechnet. Meine Frau wird ab dem 01.03 wieder arbeiten . Wie verhält es sich, wenn Sie angenommen nach 8 Monaten Arbeit wieder schwanger wird. (Also keine vollen 12 Monate zur neuen Berechnung vorliegen). Außerdem werden zum normalen Gehalt noch Bezüge aus selbsttändiger Arbeit vorliegen.
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe
von
Zico88
am 01.02.2023, 12:45
Antwort auf:
Wie wird das Elterngeld beim 2. Kind bemessen?
Hallo,
das ist doch ganz einfach.
Sie nehmen sich einen Kalender und kreisen die letzten zwölf Monate vor der Geburt ein. Dann prüfen Sie, ob bei den eingekreist Monaten solche dabei sind, in denen sie Mutterschaftsgeld bekommen hat oder Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des vorherigen Kindes. Diese Monate kreuzen Sie bei den eingekreisten Monaten ab. so viele Kreuze sie gemacht haben hängten sie hinten wieder eingekreist Monate dran. Und dies so lange, bis bei den eingekreist Monaten keiner mehr mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeld dabei ist. Wenn es für Sie vorteilhaft ist, können Sie auch auf das Kreuzchen verzichten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2023
Antwort auf:
Wie wird das Elterngeld beim 2. Kind bemessen?
Nach dem 14 Monat elterngeldplus zählt jeder Monat mit Null Euro.
In dem Fall deiner Frau würden bei neuer 6 bis 7 Monate neues Gehalt ( seit kurzem kann man auf die ausklammerung vom mitterschutzzeit verzichten dann zählt aber nur das Geld was man verdient hat fürs elterngeld keine mutterschutzleistungen ) und den Rest der Monate wären 0 Euro weil der Abstand der Geschwister zu weit auseinander ist
von
misses-cat
am 01.02.2023, 13:26
Antwort auf:
Wie wird das Elterngeld beim 2. Kind bemessen?
Hallo,
Da deine Frau auch selbständig ist, wird zur Berechnung des EG das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt berücksichtigt (nicht 12 vor der Geburt/Mutterschutz).
Wenn sie in der Zeit noch EG bezogen hat für das erste Kind, kann auch auf Jahre davor zurúckgegriffen werden.
LG luvi
von
luvi
am 01.02.2023, 14:52
Antwort auf:
Wie wird das Elterngeld beim 2. Kind bemessen?
Die Frage kann man ohne weitere Angaben nicht beantworten.
Seit wann ist sie selbstständig, taucht die Selbstständigkeit im Steuerbescheid auf, wenn ja, in welchen Jahren.......??
von
KielSprotte
am 01.02.2023, 14:59
Antwort auf:
Wie wird das Elterngeld beim 2. Kind bemessen?
Achtung... Frau Bader überlas das mit selbstständig.
von
MamaausM2
am 02.02.2023, 19:25