Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trotz Mutterschutz arbeiten -> anderer Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trotz Mutterschutz arbeiten -> anderer Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld?

sarah-marina

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Hallo, ich bekomme vorr. am 8.januar 2017 mein 2.kind. Momentan bin ich noch in Elternzeit (hab 17 Monate genommen) und fange leider erst Mitte September wieder Vollzeit an. Damit ich mein Elterngeld erhöhe möchte ich erst im Dezember in Mutterschutz gehen. Verbessert sich dadurch auch mein Mutterschutzgeld? Wenn es anhand der Monate August, September, Oktober berechnet wird schaut es ja eher schlecht aus, besser wäre für mich September, Oktober, November! Viele Grüße, Sarah


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen das MG ja in gleicher Höhe wie den Lohn und können einfach aucf die Ausklammerung verzichten Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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du weißt doch jetzt noch gar nicht wie es dir gesundheitlich im Dezember geht, dass du noch arbeiten könntest. Und wäre dein Arbeitgeber denn damit einverstanden? Die letzten Wochen sind normalerweise sehr beschwerlich, man kriegt kaum Luft und braucht diese Schutzfrist nicht umsonst um sich auszuruhen.


desireekk

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Hm... der AG muss da gar nicht zustimmen, die Mutter kann freiwillig bis zum letzten Tag (= Tage der Geburt) arbeiten wenn sie das will. beim ersten Kind habe ich bis zum letzten Tag gearbeitet und bin nur deshalb nicht mehr bei der Arbeit erschienen, weil morgens beim Aufstehen die Blase platzte... Beim 2. Kind war ich dann die letzten 2 Wochen vor ET zuhause. Und "leicht" war mein Job nicht mit 200-400 km Autofahren jeden Tag, erfolgsorientierte Bezahlung. etc. Gruß D


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