Liebe Frau Bader, ich wohne und arbeite seit 2014 in DE (ich habe italienische Staatsangehörigkeit), hier habe ich auch meinen Ehemann kennengelernt (gebürtiger Deutscher, deutsche Staatsangehörigkeit) und wir warten jetzt auf unser erstes Baby, das im Mai kommen sollte. Mein Mann und ich leben seit 2/2022 in einer Fernbeziehung. Er arbeitet in Österreich und ich bin in DE geblieben, werde hier auch entbinden und nach der Geburt des Babys hier weiter wohnen (ausgenommen gelegentliche Besuche zu meinen Mann, es werden aber auf keinen Fall insg. mehr als 180Tage/Jahr sein und mein Lebensmittelpunkt bleibt DE, da ich hier alle Freunde, unbefristeten Arbeitsvertrag, alle Ärzte, Zahnarzt usw. habe) und ich werde nach der Elternzeit wieder in meinem Job hier weiterarbeiten. Mein Mann wird kein Elterngeld beziehen, das Baby wird bei mir wohnen. Als er im Februar 2022 nach AT umgezogen ist (österreichischer Arbeitgeber) hat er sich in DE komplett abgemeldet (Wohnort und steuerlich). Meine Frage ist, ob ich dennoch Anspruch aufs Elterngeld habe oder muss er sich dann doch hier wieder anmelden, obwohl nach meinem Verständnis sein Lebensmittelpunkt aktuell in AT ist? Und die zweite Frage falls er sich hier wieder anmelden muss: im Internet steht, dass man keinen Nebenwohnsitz in DE anmelden kann, sondern nur Hauptwohnsitz, wenn man in AT schon einen Hauptwohnsitz hat sind das dann 2 Hauptwohnsitze? Geht das überhaupt? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.
von Bananchica am 10.03.2023, 14:23