Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Elterngeld bei Geburt in Nicht EU und anschl dortiger Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anspruch auf Elterngeld bei Geburt in Nicht EU und anschl dortiger Elternzeit?

koberand

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader Ich wohne zusammen mit meiner Frau(ecuadorianisch) in Deutschland. Demnächst (Juli) wird unser gemeinsames Kind zur Welt kommen. Geplant ist die Geburt in Ecuador, so dass wir anschließend etwa 1 Jahr der Elternzeit dort bei ihrer Familie verbringen werden. In dieser Zeit werden wir unseren gemeldeten Wohnsitz sowie die Wohnung in Deutschland halten und auch nicht untervermieten o.ä. Auch werde ich während dieser Zeit ein Arbeitsverhältnis in Deutschland haben. So hat mir die Elterngeldstelle in Leipzig bspw.. versichert, dass das kein Problem wäre. Da ich jetzt aber auch bereits andere Meinungen gehört habe, bin ich diesbzgl. etwas vorsichtig. Daher die frage an sie hätte ich eine Anspruch auf Elterngeld bzw. welche Voraussetzungen würden dafür fehlen. Vorab vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, dazu steht in den Richtlinien zum Elterngeld: 1.1.1.1.1 Wohnsitz Den Wohnsitz begründet jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er diese Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I). Ein Wohnsitz liegt nur vor, solange eine Wohnung vorhanden ist, die für die Verhältnisse des Betreffenden ausreichend ausgestattet ist. Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufent-halt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschrei-tet. Mehrfacher Wohnsitz – im In- und/oder Ausland – ist möglich. Jemand kann auch an dem einen Ort den Wohnsitz und an einem anderen Ort den gewöhnlichen Aufenthalt haben. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Ja, ein Auslandsaufenthalt ist unschädlich, solange du jederzeit von heute auf morgen wieder nach Deutschland zurückkehren kannst und dort dann eine fertige Wohnung zur Verfügung hast. Außerdem solltest du nicht mehr als "etwa" ein Jahr geplant im Ausland bleiben. Wichtig ist natürlich, dass ihr beide mit dem Kind eine Gemeinschaft bildet und es betreut, das kann z.B. bei euren Verwandten sein, oder auch in einem Hotel, das spielt keine Rolle. Das ist alles nach deinen Aussagen gegeben, von daher gebe ich den KollegInnen aus Leipzig Recht. Die rechtlichen Grundlagen findest du z.B. auch in den Richtlinien zum Elterngeld: https://www.bmfsfj.de/blob/119692/409055a3dca0547a55258b46ad7fad42/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf Auf Seite 55/427 unter Punkt 1.1.1.1.1: "Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet."


koberand

Beitrag melden

Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort und den dazugehörigen Link. Eine letzte Frage dazu hätte ich noch. Ist es relevant, dass das Kind in Ecuador geboren wird und somit nicht sofort in Deutschland gemeldet werden kann? Mir wurde u.a. gesagt, dass das Kind in Deutschland (wohnhaft) gemeldet sein muss, was sich von Ecuador aus natürlich schwierig gestaltet. Ich reiche ja bei der Elterngeldstelle mit dem Antrag lediglich die beglaubigt übersetzte Geburtsurkunde aus Ecuador ein. Hierzu konnte ich in den Richtlinien zum BEEG nicht wirklich etwas finden. Vorab vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


Dojii

Beitrag melden

Die Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld müssen nur von dem Antragsteller erfüllt werden, welche Staatsangehörigkeit das Kind hat oder wo es geboren wurde, spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass der Antragsteller seinen Wohnort in Deutschland hat und jederzeit/sofort dorthin zurückkehren kann und für die Dauer des Elterngeldbezuges mit dem Kind einen Haushalt bildet.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo zusammen, unsere Tochter Paula(geb. am 29.01.2012) wird derzeit von mir zu Hause betreut. Meine Elternzeit geht noch bis zum 28.Januar 2013. Danach wollte mein Mann für zwei Monate in elternzeit gehen und auch das Elterngeld beantragen. Wir haben Paula für Anfang März 2013 in diversen Krippen angemeldet, damit ich ab dann auch wieder mehr arb ...

Sehr geehrte Frau Bader, momentan befinde ich mich im ersten Jahr Elternzeit von dreien. Wir wollen aber auf jeden Fall noch ein zweites Kind und drittes Kind. Die Elterngeld Auszahlung erfolgt nur im ersten Jahr. Ich war auch von Beginn meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Welche Ansprüche habe (Mutterschaftgeld+Elterngeld) sollte das z ...

Hallo, während der Schwangerschaft haben wir uns getrennt, mein Ex-Partner will aber trotzdem für uns da sein und alles mit uns machen was nach der Geburt dazu gehört - das Verhältnis ist glücklicherweise sehr gut. Er will dementsprechend auch die 2 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Jetzt habe ich aber schon so viel gelesen, dass dies nic ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich im 2. Jahr meiner Elternzeit welche ich für 3 Jahre nahm. Wir wünschen uns noch ein drittes Kind in naher Zukunft. Nun meine Frage: Wenn das Kind noch während der Elternzeit meines jetzigen Kindes zur Welt kommen würde, wie hoch ist mein Anspruch auf Elterngeld? In dem letzten 12 Monaten hatte ich ja kein Einko ...

Guten Tag! Mein Mann und ich haben uns während meiner Elternzeit getrennt. Kann ich während des Trennungsjahres, Steuerklasse 2 beantragen um dann Elterngeld für die Lebensmonate 13+14 beantragen zu können? Oder steht mir Steuerklasse 2 nur zu, wenn ich wieder arbeiten gehe? Zurzeit beziehe ich ja bis zum 12 LM Elterngeld. Und für Elterngeld der L ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen.  In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...

Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen.  In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...

Guten Tag,  Kind 2 Jahre alt und besucht eine Krippen Einrichtung für wenige Stunden 3 Stunden , Elternzeit noch 1 Jahr bis zum 3 Lebensjahr ohne Elterngeld,  da ausgeschöpft, kann man Bürgergeld beantragen? Arbeitgeber ist vorhanden   

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...