koberand
Guten Tag Frau Bader Ich wohne zusammen mit meiner Frau(ecuadorianisch) in Deutschland. Demnächst (Juli) wird unser gemeinsames Kind zur Welt kommen. Geplant ist die Geburt in Ecuador, so dass wir anschließend etwa 1 Jahr der Elternzeit dort bei ihrer Familie verbringen werden. In dieser Zeit werden wir unseren gemeldeten Wohnsitz sowie die Wohnung in Deutschland halten und auch nicht untervermieten o.ä. Auch werde ich während dieser Zeit ein Arbeitsverhältnis in Deutschland haben. So hat mir die Elterngeldstelle in Leipzig bspw.. versichert, dass das kein Problem wäre. Da ich jetzt aber auch bereits andere Meinungen gehört habe, bin ich diesbzgl. etwas vorsichtig. Daher die frage an sie hätte ich eine Anspruch auf Elterngeld bzw. welche Voraussetzungen würden dafür fehlen. Vorab vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Hallo, dazu steht in den Richtlinien zum Elterngeld: 1.1.1.1.1 Wohnsitz Den Wohnsitz begründet jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er diese Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I). Ein Wohnsitz liegt nur vor, solange eine Wohnung vorhanden ist, die für die Verhältnisse des Betreffenden ausreichend ausgestattet ist. Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufent-halt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschrei-tet. Mehrfacher Wohnsitz – im In- und/oder Ausland – ist möglich. Jemand kann auch an dem einen Ort den Wohnsitz und an einem anderen Ort den gewöhnlichen Aufenthalt haben. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, ein Auslandsaufenthalt ist unschädlich, solange du jederzeit von heute auf morgen wieder nach Deutschland zurückkehren kannst und dort dann eine fertige Wohnung zur Verfügung hast. Außerdem solltest du nicht mehr als "etwa" ein Jahr geplant im Ausland bleiben. Wichtig ist natürlich, dass ihr beide mit dem Kind eine Gemeinschaft bildet und es betreut, das kann z.B. bei euren Verwandten sein, oder auch in einem Hotel, das spielt keine Rolle. Das ist alles nach deinen Aussagen gegeben, von daher gebe ich den KollegInnen aus Leipzig Recht. Die rechtlichen Grundlagen findest du z.B. auch in den Richtlinien zum Elterngeld: https://www.bmfsfj.de/blob/119692/409055a3dca0547a55258b46ad7fad42/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf Auf Seite 55/427 unter Punkt 1.1.1.1.1: "Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet."
koberand
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort und den dazugehörigen Link. Eine letzte Frage dazu hätte ich noch. Ist es relevant, dass das Kind in Ecuador geboren wird und somit nicht sofort in Deutschland gemeldet werden kann? Mir wurde u.a. gesagt, dass das Kind in Deutschland (wohnhaft) gemeldet sein muss, was sich von Ecuador aus natürlich schwierig gestaltet. Ich reiche ja bei der Elterngeldstelle mit dem Antrag lediglich die beglaubigt übersetzte Geburtsurkunde aus Ecuador ein. Hierzu konnte ich in den Richtlinien zum BEEG nicht wirklich etwas finden. Vorab vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Dojii
Die Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld müssen nur von dem Antragsteller erfüllt werden, welche Staatsangehörigkeit das Kind hat oder wo es geboren wurde, spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass der Antragsteller seinen Wohnort in Deutschland hat und jederzeit/sofort dorthin zurückkehren kann und für die Dauer des Elterngeldbezuges mit dem Kind einen Haushalt bildet.
Ähnliche Fragen
Hallo zusammen, unsere Tochter Paula(geb. am 29.01.2012) wird derzeit von mir zu Hause betreut. Meine Elternzeit geht noch bis zum 28.Januar 2013. Danach wollte mein Mann für zwei Monate in elternzeit gehen und auch das Elterngeld beantragen. Wir haben Paula für Anfang März 2013 in diversen Krippen angemeldet, damit ich ab dann auch wieder mehr arb ...
Sehr geehrte Frau Bader, momentan befinde ich mich im ersten Jahr Elternzeit von dreien. Wir wollen aber auf jeden Fall noch ein zweites Kind und drittes Kind. Die Elterngeld Auszahlung erfolgt nur im ersten Jahr. Ich war auch von Beginn meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Welche Ansprüche habe (Mutterschaftgeld+Elterngeld) sollte das z ...
Hallo, während der Schwangerschaft haben wir uns getrennt, mein Ex-Partner will aber trotzdem für uns da sein und alles mit uns machen was nach der Geburt dazu gehört - das Verhältnis ist glücklicherweise sehr gut. Er will dementsprechend auch die 2 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Jetzt habe ich aber schon so viel gelesen, dass dies nic ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich im 2. Jahr meiner Elternzeit welche ich für 3 Jahre nahm. Wir wünschen uns noch ein drittes Kind in naher Zukunft. Nun meine Frage: Wenn das Kind noch während der Elternzeit meines jetzigen Kindes zur Welt kommen würde, wie hoch ist mein Anspruch auf Elterngeld? In dem letzten 12 Monaten hatte ich ja kein Einko ...
Guten Tag! Mein Mann und ich haben uns während meiner Elternzeit getrennt. Kann ich während des Trennungsjahres, Steuerklasse 2 beantragen um dann Elterngeld für die Lebensmonate 13+14 beantragen zu können? Oder steht mir Steuerklasse 2 nur zu, wenn ich wieder arbeiten gehe? Zurzeit beziehe ich ja bis zum 12 LM Elterngeld. Und für Elterngeld der L ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren