Dini43
Hallo, während der Schwangerschaft haben wir uns getrennt, mein Ex-Partner will aber trotzdem für uns da sein und alles mit uns machen was nach der Geburt dazu gehört - das Verhältnis ist glücklicherweise sehr gut. Er will dementsprechend auch die 2 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Jetzt habe ich aber schon so viel gelesen, dass dies nicht möglich ist, wenn man nicht im selben Haushalt lebt. Allerdings habe ich auch gelesen, dass der Vater Anspruch darauf hat, wenn nachgewiesen wird, dass er sich in dieser Zeit um das Kind kümmert. Beide Aussagen widersprechen sich. Heißt "sich um das Kind kümmern", dass Vater und Kind im selben Haushalt gemeldet werden müssen oder genügt eine Bescheinigung der Mutter, dass er sich in dieser Zeit um das Kind kümmert. Er will die Elternzeit im 2. Monat nach der Geburt (errechneter ET ist der 15.01.2017) und nach meinem 12. Monat Elternzeit nehmen, also wenn ich wieder arbeiten gehe bzw. hatten wir auch überlegt, dass er sie im Sommer 2017 nimmt - das ist noch nicht raus. Dazu müsste jetzt aber erstmal die Frage geklärt werden, ob es für ihn überhaupt möglich ist die Elternzeit zu nehmen und Elterngeld zu bekommen. Die Vaterschaftsanerkennung haben wir bereits gemacht. Spielt dabei das Sorgerecht eine entscheidende Rolle? Vielen Dank für Ihre Antwort und Viele Grüße, Dini43
Hallo, für EG muss er mit dem Kind in einem Haushalt leben Liebe Grüße Nb
Mitglied inaktiv
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html Da steht ganz klar immer "mit dem Kind in einem Haushalt leben". Es müsste nicht mal seins sein, damit er EG bekommt, aber er muss im selben Haushalt leben. Hier geht es um das Elterngeld, nicht die (unbezahlte) Elternzeit. LG Lilly
Dini43
Vielen Dank für die Antworten. Es gibt also gar keine Möglichkeit, dass er Elterngeld bekommt, wenn er nicht mit dem Kind in einem Haushalt wohnt? Aber Elternzeit könnte er machen? Dann würde aber kein Elterngeld bezahlt werden? Ist da das Sorgerecht mitbestimmend? Also gemeinsames oder alleiniges? LG Dini
Dini43
Ich nochmal :) Ich habe jetzt noch ein wenig gegoogelt und folgende Aussagen gefunden: http://pinnunity.de/threads/elternzeit-f%C3%BCr-getrennt-lebende-v%C3%A4ter-m%C3%B6glich.3599/ "Genügt" es, dass mein Ex in diesen 2 Monaten einen 2. Wohnsitz bei mir anmeldet? Er will jetzt im 2. Lebensmonat Elternzeit nehmen und dann im 13. Monat.
Dini43
Hallo, wir waren gestern bei der Elterngeldstelle und haben uns beraten lassen. Das Ergebnis ist, dass es genügt, dass mein Ex-Partner sich als Zweitwohnsitz bei mir meldet und dann bekommt er Elterngeld. Ich verzichte damit natürlich auf das Alleinerziehende. Jetzt ist die Frage, ich wohne mit meinen Eltern in ihrem Haus, bezahle aber keine Miete. Weiß jemand welche Auswirkungen es auf meine Eltern und das Haus haben könnte, wenn noch eine Person als Zweitwohnsitz mit im Haus gemeldet ist? Also Steuern, Müll, Strom- & Wasserberechnungen und was da alles so dazu gehört? Hat da jemand Erfahrungen? Danke & Viele Grüße
Ähnliche Fragen
Hallo zusammen, unsere Tochter Paula(geb. am 29.01.2012) wird derzeit von mir zu Hause betreut. Meine Elternzeit geht noch bis zum 28.Januar 2013. Danach wollte mein Mann für zwei Monate in elternzeit gehen und auch das Elterngeld beantragen. Wir haben Paula für Anfang März 2013 in diversen Krippen angemeldet, damit ich ab dann auch wieder mehr arb ...
Sehr geehrte Frau Bader, momentan befinde ich mich im ersten Jahr Elternzeit von dreien. Wir wollen aber auf jeden Fall noch ein zweites Kind und drittes Kind. Die Elterngeld Auszahlung erfolgt nur im ersten Jahr. Ich war auch von Beginn meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Welche Ansprüche habe (Mutterschaftgeld+Elterngeld) sollte das z ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich im 2. Jahr meiner Elternzeit welche ich für 3 Jahre nahm. Wir wünschen uns noch ein drittes Kind in naher Zukunft. Nun meine Frage: Wenn das Kind noch während der Elternzeit meines jetzigen Kindes zur Welt kommen würde, wie hoch ist mein Anspruch auf Elterngeld? In dem letzten 12 Monaten hatte ich ja kein Einko ...
Guten Tag Frau Bader Ich wohne zusammen mit meiner Frau(ecuadorianisch) in Deutschland. Demnächst (Juli) wird unser gemeinsames Kind zur Welt kommen. Geplant ist die Geburt in Ecuador, so dass wir anschließend etwa 1 Jahr der Elternzeit dort bei ihrer Familie verbringen werden. In dieser Zeit werden wir unseren gemeldeten Wohnsitz sowie die Wohn ...
Guten Tag! Mein Mann und ich haben uns während meiner Elternzeit getrennt. Kann ich während des Trennungsjahres, Steuerklasse 2 beantragen um dann Elterngeld für die Lebensmonate 13+14 beantragen zu können? Oder steht mir Steuerklasse 2 nur zu, wenn ich wieder arbeiten gehe? Zurzeit beziehe ich ja bis zum 12 LM Elterngeld. Und für Elterngeld der L ...
Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Die letzten 10 Beiträge
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld
- Frage zu Berechnung Elterngeld
- Elterngeldminderung durch Jahressonderzahlung?
- Arbeitgeber und Kindkrankschreibung.
- Vater Sorgerecht
- Weniger elterngeld wegen bv ?
- Brückenteilzeit