Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich Anspruch auf Elterngeld und Kindergeld bei Umzug in die Niederlande?

Frage: Habe ich Anspruch auf Elterngeld und Kindergeld bei Umzug in die Niederlande?

MiPa

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Hallo Frau Bader, mein Partner hat im kommenden Jahr eine Stelle in den Niederlanden angenommen. Wir planen/versuchen davor ein Kind zu bekommen, das dann noch in Deutschland zur Welt kommen sollte. Wir sind bis dahin beide noch in Deutschland beschäftigt. Haben wir für die Zeit in den Niederlanden (voraussichtlich 2 Jahre) Anspruch auf Elterngeld oder Kindergeld? Vielen Dank für Ihre Hilfe MiPa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich es richtig verstehe, brechen Sie für die Zeit hier in Deutschland alle Zelte ab. Der Arbeitgeber ist nicht deutsch, es liegt keine Entsendung o.ä. vor und auch sonst besteht keine Steuerpflicht. Dann bekommen Sie weder KG noch EG. Liebe Grüße NB


mellomania

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zieht ihr komplett ins ausland? ist dein partner weitehin in D angestellt und in die Niederrlande entsandt oder fängt er dort bei 0 an?


MiPa

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Wir würden für 2 Jahre komplett umziehen. Er ist dann in Amsterdam angestellt und fängt dort bei 0 an. Sein Forschungsprojekt in Deutschland läuft kommendes Jahr aus - daher muss er sich neu orientieren.


MiPa

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Wenn mein deutscher Arbeitgeber mir für die 2 Jahre Elternzeit gewähren würde und mein Partner und ich den Hauptwohnsitz splitten: Er in den Niederlanden und ich in meinem Elternhaus in Deutschland. Kann das die Situation ändern? Letztendlich wollen wir nach den zwei Jahren wieder zurück nach Deutschland.


mellomania

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du musst die überwiegende zeit hier tatsächlich wohnen.


Gartenfee_2020

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Hallo, zum Elterngeld kann ich nichts sagen, aber wenn man vollständig nach NL gezogen ist, mit Krankenversicherung, BSN Nummer und co, dann hat man auch das Recht Kinderbijslag bei der Rijksoverheid oder jeweiligen Gemeinde zu beantragen.


Dojii

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Die Richtlinien zum Elterngeld sind da eindeutig. Man benötigt für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts eine bezugsfertige Wohnung in Deutschland, in die man jederzeit zurückkehren kann und der Aufenthalt darf nicht länger als 1 Jahr sein: "Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet."


mellomania

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und haben kindergeld und elterngeld normal erhalten. mein mann war weiterhin angestellter in deutschland und war mit der A1 Bescheinigung entsendet. daher fragte ich das. wir waren weiterhin sozialversicherungspflichtig, hatten anwartschaft für die krankenversicherung bezahlt, steuern nach doppelsteuerabkommen etcpp.


Dojii

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Als Entsandte(r) ist das auch wieder was anderes. Da sie aber sagt, dass ihr Partner in NL neu anfängt, greift leider die Regel von 12 Monaten und der dauerhaft gehaltenen Wohnung in Deutschland. Ist das nicht gegeben, gibt es zumindest kein Elterngeld.


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