Frage:
Anspruch auf Elterngeld/ALG1 beim Partner im Ausland?
Liebe Frau Bader,
ich bin seit 4 Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältnis in Deutschland. Dieser Vertrag läuft Ende Sep 2022 aus. Da mein Partner in Österreich lebt und arbeitet, möchte ich direkt im Anschluss zu ihm ziehen.
Ich bin jetzt allerdings mit unserem ersten Kind schwanger, der ET wäre Anfang Dez 2022. Wäre ich weiterhin fest angestellt, dann käme ich etwa Mitte Okt 2022 in den Mutterschutz. Dh. für die ersten 2 Oktober Wochen wäre ich ganz normal arbeitslos. Ich könnte ALG1 beantragen, aber geht das in der SS, vor allem wenn ich bei meinem Partner in Österreich leben möchte?
Habe ich nach der Geburt noch Anspruch auf Elterngeld oder ALG1 aus Deutschland? Oder muss ich die Anträge in Österreich stellen? Ich vermute fast, dass meine Arbeitszeit bzw. mein Einkommen aus Deutschland nicht angerechnet wird und ich nur den Basissatz bekommen würde, können Sie etwas dazu sagen?
Ich weiß leider nicht, wo ich mich sonst informieren könnte daher wäre sehr dankbar über eine Antwort!
Mitglied inaktiv - 12.04.2022, 17:30
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld/ALG1 beim Partner im Ausland?
Hallo,
Sie müssen dem dt. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um ArbGeld1 zu erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2022
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld/ALG1 beim Partner im Ausland?
ALG1 kannst du nur beantragen, wenn du dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und das tust du weder im Mutterschutz noch, wenn du in Österreich lebst.
Mitglied inaktiv - 12.04.2022, 17:51
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld/ALG1 beim Partner im Ausland?
Vor allem bist Du dann nicht mehr krankenversichert wenn Dein Vertrag endet und Du nicht vermittelbar bist.
Wie stellt ihr euch das denn in den nächsten Jahren vor finanziell?
von
Sternenschnuppe
am 12.04.2022, 21:00
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld/ALG1 beim Partner im Ausland?
Anspruch auf deutsches Elterngeld hättest du nur, wenn du in Österreich lebst und gleichzeitig noch Arbeitnehmerstatus in Deutschland hättest - also bspw. in offizieller deutscher Elternzeit bei deinem Arbeitgeber bist.
Lebst du in Österreich, ohne dass du einen laufenden deutschen Arbeitsvertrag hast, bekommst du auch nur die Leistungen aus Österreich.
von
Dojii
am 13.04.2022, 07:37
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld/ALG1 beim Partner im Ausland?
Danke Dojii für die nette Antwort. Ich bin wirklich entsetzt über die anderen Antworten. Ich hatte mit Hilfe gerechnet und nicht damit abgespeist zu werden mit Antworten, die ich in 2min selbst recherchiert hätte und die mir keinen Deut weiterhelfen. Wie wir uns das vorgestellt haben? Ich hätte diese Fragen nicht, wenn wir das wüssten. Dieser Kommentar ist einfach nur eine Frechheit und völlig überflüssig.
Liebe Frau Bader, ich hätte erwartet, dass Sie sich in Ihrem Fachgebiet auskennen oder womöglich eben Möglichkeiten kennen, die uns helfen würden. Für Menschen, die in einer ähnlichen Situation stecken, gibt es die folgende Möglichkeit:
Es gibt eine Übergangsphase für EU-Bürger, die nach Ende ihres Dienstverhältnisses in ein anderes EU-Mitgliedsland umziehen wollen, um dort nach einer neuen Stelle zu suchen. Während dieser Zeit dürfen ALG1-Leistungen in Anspruch genommen werden, sofern man sich umgehend in dem Land arbeitssuchend meldet. Diese Übergangszeit dauert 3 Monate und kann am Schluss auf 3 weitere Monate verlängert werden. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in Art. 64 VO (EG) 883/2004.
Findet während dieser Zeit ein Wechsel in den Mutterschutz statt, so steht der Frau gem. Art. 17 ff. VO (EG) 883/2004 von der deutschen Krankenkasse sogar Mutterschaftsgeld zu.
In meinem Fall fallen möglicherweise die ALG1-Leistungen eher kurz aus, doch EU-rechtlich steht mir das zu! Möglicherweise stünde mir sogar eine außerordentliche Kündigung ohne Sperrfrist vom Arbeitsamt zu, wegen triftigen Grundes, zum Kindsvater ins Ausland zu ziehen. Evt. müssen wir verheiratet sein, das haben wir aber bevor das Kind kommt sowieso vor. Dann wäre ich auch über meinen Mann krankenversichert, wenn mein Dienstvertrag endet.
Kindergeld und das öst. Kinderbetreuungsgeld (dt. Elterngeld) können wir dann in Österreich beantragen.
Ich hoffe, ich kann damit jemandem weiterhelfen.
Mitglied inaktiv - 13.04.2022, 17:44
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld/ALG1 beim Partner im Ausland?
Wenn du es dich bereits besser weißt, warum fragst du überhaupt ?
Du klingst sehr überheblich und übersiehst dabei, dass dieses Forum ein kostenloses Angebot für ALLGEMEINE Fragen ist.
Für so komplizierte, individuelle Fragen mit Detailberatung braucht es einen anderen Rahmen.
Im Übrigen ist Frau Bader Expertin im DEUTSCHEN Familienrecht.
Ihre Antwort ist auch durchaus korrekt.
von
3wildehühner
am 14.04.2022, 12:34
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld/ALG1 beim Partner im Ausland?
@3wildehühner
Danke!
Ich hab das gestern gelesen und mir nur gedacht, wie ätzend dieser Mensch hinter der Frage wohl sein muss.
An die TE, wenn du es eh besser weißt, warum fragst du dann? Um jemanden bloß zustellen, der das studiert hat und dich daran zu ergötzen?
Mitglied inaktiv - 15.04.2022, 10:30