Frage: Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Liebe Frau Bader, ich bin im November Mutter von Zwillingen geworden. Ich bin vorm Gesetz alleinerziehend. Ich bin selbstständig und habe bis zu meiner Schwangerschaft sehr gut verdient. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch und habe aufgrund dessen während meines Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten. Vor der Schwangerschaft habe ich etwa 40 - 50 Stunden in der Woche gearbeitet. Nun arbeite ich nur noch 10 Stunden pro Woche. Ich komme mit dem Geld zwar aus, frage mich aber trotzdem, ob ich Anspruch auf Elterngeld hätte? Wenn ja wie lang und in welcher Höhe? Also gibt es da eine Regelung? Ich habe es bislang nicht beantragt, da ich dachte, dass mein Einkommen wahrscheinlich die Höhe des Elterngeldes übersteigen würde bzw das Mutterschaftsgeld ja auch angerechnet werden würde. Jetzt habe ich aber was von Elterngeld plus gehört. Können Sie mich diesbezüglich beraten? Mir ist das alles nicht so ganz klar. Bis zu welchem Einkommen hätte man den Anspruch auf Elterngeld? Und noch eine andere Frage : Es läuft gerade ein Antrag auf Stiefkindadoption. Wenn dieser Antrag durch ist, wie ändert sich die Rechtslage bezogen auf die Elternzeit? Vielen Dank!!

von Tiffi153 am 28.04.2022, 22:37



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Hallo, natürlich haben Sie Anspruch. Höchstgerenze ist 1800 €. Da es nur 3 Mo rückwirkend geltend gemacht werden kann, würde ich mich schnellstens drum kümmern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.04.2022



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Natürlich hast du Anspruch auf Elterngeld. Höchstens 1800 Euro pro Monat, mindestens 300. Eigentlich wird das gleich nach Geburt beantragt, da die beiden Monate Mutterschutz (bzw. diese Raten 3 je nach tatsächlichem Geburtstermin) immer Basiselterngeld sind. Ob du das jetzt noch beantragen kannst, weiß ich tatsächlich nicht genau. Ich würde an deiner Stelle gleich morgen mal deine zuständige Elterngeldstelle anrufen und mich dort beraten lassen. 1 Monat Basiselterngeld ist übrigens 2 Monate EG Plus.

von Wurzelwurm am 28.04.2022, 22:52



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

anspruch ja, ABER du kannst diesen nur 3 monate rückwirkend geltend machen. heißt, dass ca 3 basismonate weg sind wenn man von 6 monaten nach der geburt jetzt ausgeht. schleunigst EG kontaktieren und beraten lassen.

von mellomania am 29.04.2022, 04:57



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Hallo, Lass dich bitte beraten. Bei Zwillingen ist es noch mal anders. Der Mutterschutz beträgt mindestens 12 Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten länger. Daher ändert sich auch die Anzahl der verbliebenen Basis EG Monate, bzw EG Plus Monate. Elterngeld kann man 3 Monate rückwirkend beantragen. Abhängig davon wie lange der Mutterschutz gedauert hat, geht dir kein EG Monat verloren. Das Elterngeld für Zwillinge ist mehr als bei Einlingen. Du bekommst du auch 300 Euro zusätzlich für den Zwilling. Beantrage unbedingt EG. Der Grundbetrag müsste dir mindestens erhalten bleiben, trotz Arbeit. LG luvi

von luvi am 29.04.2022, 08:21



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Zum genannten... Da du selbständig bist, zählt das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr. 2020 Höhe max 1800€ plus Zwillingszuschlag Minimum sind 300€ plus Zwillingszuschlag Melde dich dringend bei der EG stelle, EG gibt es nur 3 Monate rückwirkend

Mitglied inaktiv - 29.04.2022, 08:59



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

EG Anspruch haben sie sogar bis zum 14. Lebensmonat, weil alleinerziehend. Kontaktieren sie die EG-Stelle und fragen nach was ihnen zusteht. Nach Abzug von 12 Wochen Mutterschutz hätten sie ab ca. Februar EG bekommen, wobei der Mutterschutz schon als EG mitberechnet wird. Somit bleiben bis zum 14. Lebensmonat nur 10-11 Monate Basis-EG (je nachdem wie die 12 Wochen Mutterschutz in Monate fallen). Wenn Sie die 11 Monate Basis-EG als EGplus nehmen entspricht es 22 Monate. Ich meine, dass EGplus max. bis zum 24. Lebensmonat des Kindes genommen werden kann. Daher müssen sie, um das volle EG zu bekommen, den 4. Monat Basis-EG nehmen umd die übrigen 20 Monate können sie EGplus beziehen. In beiden Fällen gibt es den Zwillingsbonus (300 € bzw.150 €). EGplus hat den Vorteil, dass mehr zu verdient werden kann ohne das es verrechnet wird. Einziger Grund kein EG zu bekommen kann sein, dass über ein Betrag im Jahr verdient wird (ich meine 300.000 €). Davon gehe ich in ihren Fall nicht aus. Zusätzlich zum EG können sie Unterhalt vom KV bekommen und Geld für sie (ich weiß nicht wir das heißt. Das Geld bekommen sie, weil sie die Kinder betreuen.) Wieviel der Unterhalt und das andere sind wird mithilfe der Gehälter vom KV berechnet. Wenn er nicht zahlen kann können sie Unterhaltsvorschuss bekommen. Informieren Sie sich beim JA. Der Unterhalt steht ihnen für ihre Kinder zu.

von Ani123 am 29.04.2022, 15:29



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