Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein paar Frage bezüglich meines Elterngeldanspruchs.
Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit, die noch bis zum 31.10.2021 geht. Anschließend würde ich wieder in meiner alten Tätigkeit arbeiten. Ich bin für April 2022 ausgerechnet. Die Frage, die sich mir nun stellt ist folgende, welches Zeitfenster wird für die Berechnung meines Elterngeldes berücksichtigt ? Ich habe bis einschließlich September 2021 noch Elterngeld für meinen zweitgeborenen erhalten. Eine weitere Frage ist, gibt es sowas wie einen Bonus, weil es das dritte Kind ist und die Geschwisterkinder erst 5 Jahre und 1,5 Jahre alt sein werden, wenn das dritte Kind auf die Welt kommt.
CeMaSch
von
CeMaSch
am 09.09.2021, 10:04
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld ?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es
nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Anders, wenn das Kind nach dem 01.09.2021 geboren wird.
Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.09.2021
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld ?
Wann genau ist denn das zweite Kind geboren (also Monat und Jahr)?
Bzgl. des Geschwisterbonus bekommst du solange 10% (oder 75 EUR) mehr Elterngeld pro Monat bis dein ältestes Kind 6 Jahre als wird.
von
Dojii
am 09.09.2021, 10:14
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld ?
Oder bis das 2te Kind 3 Jahre wird.
von
Felica
am 09.09.2021, 16:51