Frage: Anspruch auf Elterngeld ?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein paar Frage bezüglich meines Elterngeldanspruchs. Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit, die noch bis zum 31.10.2021 geht. Anschließend würde ich wieder in meiner alten Tätigkeit arbeiten. Ich bin für April 2022 ausgerechnet. Die Frage, die sich mir nun stellt ist folgende, welches Zeitfenster wird für die Berechnung meines Elterngeldes berücksichtigt ? Ich habe bis einschließlich September 2021 noch Elterngeld für meinen zweitgeborenen erhalten. Eine weitere Frage ist, gibt es sowas wie einen Bonus, weil es das dritte Kind ist und die Geschwisterkinder erst 5 Jahre und 1,5 Jahre alt sein werden, wenn das dritte Kind auf die Welt kommt. CeMaSch

von CeMaSch am 09.09.2021, 10:04



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld ?

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Anders, wenn das Kind nach dem 01.09.2021 geboren wird. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2021



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld ?

Wann genau ist denn das zweite Kind geboren (also Monat und Jahr)? Bzgl. des Geschwisterbonus bekommst du solange 10% (oder 75 EUR) mehr Elterngeld pro Monat bis dein ältestes Kind 6 Jahre als wird.

von Dojii am 09.09.2021, 10:14



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld ?

Oder bis das 2te Kind 3 Jahre wird.

von Felica am 09.09.2021, 16:51



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Erhält der Partner eines Grenzgängers ebenfalls ein Anspruch auf Elterngeld?

Hallo Frau Bader, folgende Situation liegt vor: Ein Ehepaar mit Wohnsitz in Frankreich. Er hat ausschließlich die deutsche, Sie hat ausschließlich die französische Staatsbürgerschaft. Er arbeitet als Grenzgänger in Deutschland (Industrie), Sie ganz normal in Frankreich (ebenfalls in der Industrie). Nach meinem aktuellen Recherchestand hätt...


Anspruch auf Elterngeld bei Geburt in Nicht EU und anschl dortiger Elternzeit?

Guten Tag Frau Bader Ich wohne zusammen mit meiner Frau(ecuadorianisch) in Deutschland. Demnächst (Juli) wird unser gemeinsames Kind zur Welt kommen. Geplant ist die Geburt in Ecuador, so dass wir anschließend etwa 1 Jahr der Elternzeit dort bei ihrer Familie verbringen werden. In dieser Zeit werden wir unseren gemeldeten Wohnsitz sowie die Wohn...


Trennung während Elternzeit, Anspruch auf Elterngeld LM13+14?

Guten Tag! Mein Mann und ich haben uns während meiner Elternzeit getrennt. Kann ich während des Trennungsjahres, Steuerklasse 2 beantragen um dann Elterngeld für die Lebensmonate 13+14 beantragen zu können? Oder steht mir Steuerklasse 2 nur zu, wenn ich wieder arbeiten gehe? Zurzeit beziehe ich ja bis zum 12 LM Elterngeld. Und für Elterngeld der L...


Habe ich Anspruch auf Elterngeld und Kindergeld bei Umzug in die Niederlande?

Hallo Frau Bader, mein Partner hat im kommenden Jahr eine Stelle in den Niederlanden angenommen. Wir planen/versuchen davor ein Kind zu bekommen, das dann noch in Deutschland zur Welt kommen sollte. Wir sind bis dahin beide noch in Deutschland beschäftigt. Haben wir für die Zeit in den Niederlanden (voraussichtlich 2 Jahre) Anspruch auf Elte...


Anspruch auf Elterngeld bei befristeter Beschäftigung im Ausland?

Sehr geehrte Damen und Herren, ab Juli 2021 werde ich eine befristeten Expat-Stelle (Global Assingnee) in den USA antreten. Hierfür werde ich von einem Deutschen Unternehmen als Experte für zwei Jahre in die USA entsendet. Dort bekomme ich für den Zeitraum einen neuen Arbeitsvertrag. Meine Frau ist aktuell Schwanger und der errechnete Geburt...


Während der Schwangerschaft umziehen. Habe ich dennoch Anspruch auf Elterngeld?

Ich befinde mich zurzeit in meinem Studium und beende dieses im September 2021. Mein Partner und ich wollen ca. im Juni schwanger werden. Ich bin derzeit unbefristet als Weksstudentin angestellt. Ich bin selbst versichert und würde gern bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit gehen. Jedoch wollen mein Partner und ich bereits im Dezember 2021 nach Berl...


Kein Anspruch auf Elterngeld??

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann und ich sind beide angestellt, verdienen ähnlich und sind privat versichert. Das Einkommen liegt zusammen über 300000€, so dass wir nach der Gesetzesänderung am 1.9. keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Die Steuerklasse haben wir nun schon in 3/5 gewechselt, damit zumindest das Mutterschaftsgeld höher ist. ...


Anspruch auf Elterngeld/ALG1 beim Partner im Ausland?

Liebe Frau Bader, ich bin seit 4 Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältnis in Deutschland. Dieser Vertrag läuft Ende Sep 2022 aus. Da mein Partner in Österreich lebt und arbeitet, möchte ich direkt im Anschluss zu ihm ziehen. Ich bin jetzt allerdings mit unserem ersten Kind schwanger, der ET wäre Anfang Dez 2022. Wäre ich weiterhin fest an...


Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Liebe Frau Bader, ich bin im November Mutter von Zwillingen geworden. Ich bin vorm Gesetz alleinerziehend. Ich bin selbstständig und habe bis zu meiner Schwangerschaft sehr gut verdient. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch und habe aufgrund dessen während meines Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erha...


Anspruch auf Elterngeld

Liebe Frau Bader, ich wohne und arbeite seit 2014 in DE (ich habe italienische Staatsangehörigkeit), hier habe ich auch meinen Ehemann kennengelernt (gebürtiger Deutscher, deutsche Staatsangehörigkeit) und wir warten jetzt auf unser erstes Baby, das im Mai kommen sollte. Mein Mann und ich leben seit 2/2022 in einer Fernbeziehung. Er arbeitet in Ö...