Frage: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann und ich sind beide angestellt, verdienen ähnlich und sind privat versichert. Das Einkommen liegt zusammen über 300000€, so dass wir nach der Gesetzesänderung am 1.9. keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Die Steuerklasse haben wir nun schon in 3/5 gewechselt, damit zumindest das Mutterschaftsgeld höher ist. In der Elternzeit habe ich somit keinerlei Einkommen und muss für meine private Krankenversicherung inkl Arbeitgeberanteil selbst aufkommen. Das ist schwierig, da einfach die Hälfte unseres Einkommens wegfällt. Ist das korrekt oder gibt es hier die Möglichkeit Einspruch einzulegen? Herzlichen Dank vorab!

von Marie8989 am 07.08.2021, 10:54



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Hallo, wenn das Kind nach dem 1. September 2021 geboren wird ist das so. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.08.2021



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Die Frage ist nicht ernst gemeint, oder? Ihr kommt mit einem Einkommen nicht aus? Ihr seid verheiratet, Dein Mann ist Dir und dem Kind die Versorgung schuldig.

von Port am 07.08.2021, 10:59



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Ja, istces. Ihr werdet selbst entsprechend dafür sorgen müssen.

von Felica am 07.08.2021, 11:00



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Das ist korrekt so. Bei einem solch hohen Gesamteinkommen werdet ihr doch selbstverständlich Rücklagen haben.

von 3wildehühner am 07.08.2021, 11:26



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Natürlich kannst du Widerspruch einlegen, der wird allerdings abgelehnt werden, weil die 300.000 EUR so im Gesetz stehen. Ein Widerspruch hilft dir nur, wenn der Bescheid (in deinem Fall die Ablehnung) gegen das Gesetz verstößt, das tut er hier aber nicht, da die 300.000 EUR wie gesagt so im Gesetz stehen. Es würde dir also nur helfen, dann gegen das Gesetz selbst zu klagen. Aber da die früheren 500.000 EUR schon rechtlich sauber waren, werden es die 300.000 EUR auch sein. Von daher würde ich mir hier keine Hoffnungen machen. Der Staat hat hier einfach das Recht, bestimmte staatliche Zahlungen an Einkommensgrenzen zu koppeln. Wie bereits gesagt wurde sind deine/eure Rücklagen dafür gedacht, diese Zeit zu überbrücken. Sollten die nicht reichen, ist dein Ehemann für dich und deinen Unterhalt zuständig.

von Dojii am 07.08.2021, 12:37



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Also wenn ich ehrlich bin, auch wenn es deutsches Recht ist, Elterngeld zu bekommen, finde ich dein „Anspruch“ schon fast frech!! Ihr habt zusammen ein monatliches Einkommen von über 25Tausend und nur die Hälfte soll euch dann nicht mehr reichen?? Wo gebt ihr dieses Geld aus?!! Echt, ich verstehe das nicht!! Und nein, denn Neid ist es nicht, denn wir hatten vor den Kindern ein nur etwas wenig tieferes Jahreseinkommen und jetzt die Hälfte und es reicht uns locker! Inklusive Haus, Urlaub, Neuwagen….. etc…. Und Ja, DEIN Mann ist für Dich und das Kind finanziell mitverantwortlich!!

von ZoeSophia am 07.08.2021, 13:02



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Vielleicht müssen sie ein paar Villen abbezahlen und den Ferrari in der Garage und die diversen Oldtimer möchte man ja jetzt auch nicht unbedingt verkaufen, nur weil ein Baby kommt... Das Anspruchsdenken an den Staat empfinde ich als ziemlich unverschämt. Die paar Hundert Euro im Monat für die private Krankenversicherung reißen da bestimmt keinen größeren Graben in die Finanzen. An die AP: Nanny besorgen und nach der gesetzlichen Mutterschutzfrist wieder arbeiten, damit wäre das Loch in der Haushaltskasse gestopft. Dann geht auch wieder Kaviar und Trüffel.

von Port am 07.08.2021, 13:09



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Sie würde ja selbst wenn nur den Höchstsatz von 1800 € monatlich bekommen, mehr EG gibt es ja sowieso nicht. Selbst ohne die Einkommensgrenze von 300000 € im Jahr. Auch KV würde sie weiterhin zahlen müssen, weil diese nicht übernommen werden würde. Den für die KV gilt ja der Status den man vor Anspruch des EG hatte. da sie bis dahin in der Privaten war, würde das auch in der EZ, trotz EG, so weiterlaufen. ich vermute aber mal, dieser Umstand war ihr bisher nicht so bewusst.

von Felica am 07.08.2021, 15:16



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Über sowas informiert man sich doch vorher…. Da muss doch irgendwie eine Idee vorhanden sein, dass der Staat dir keine 10.000€ monatliches EG zahlt?!

von Meyla am 07.08.2021, 20:14



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Allein der Wechsel der Steuerklasse damit das Mutterschaftsgeld höher ausfällt. Aber im Ernst..... Auf 1.800€ angewiesen sein bei über 20000€ Einkommen im Monat

von MamaausM am 07.08.2021, 20:46



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Ist es nicht so, dass du die private Verwicherung so oder so hättest zahlen müssen - ob nun mit oder ohne Elterngeld? Letztlich fehlen euch durch den nicht vorhandenen Elterngeldanspruch also nur so ca 18.000 Euro (wird ja wahrscheinlich nur eine Person in Elternzeit gehen durch die hohen finanziellen Einbußen). Vielleicht tröstet der Gedanke etwas. Es gibt ja hier und da Möglichkeiten für Privatversicherte in die GKV zu wechseln. Vielleicht wäre das bei dir möglich? Dann wäre das Kind ebenfalls beitragsfrei versichert und es gäbe Kinderkankentage. Andererseits nehme ich an, dass der Wechsel in die PKV auch aus finanziellen Gründen geschah - dann musst du dich wohl mit dem Gedanken trösten in Vergangenheit und Zukunft Geld gespart zu haben. Ansonsten spricht hier wohl aus einigen Antworten der Neid oder Unverständnis. Für viele von uns wäre es halt ein Traum das Geld monatlich zur Verfügung zu haben, dass ihr mit nur noch halbem Einkommen haben werdet. Denkt halt keiner dran, dass ihr sicher weiter hohe Fixkosten habt. Aber ja, da muss man sich halt entscheiden.

von roza_soza am 07.08.2021, 23:02



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Aus meiner Sicht habt ihr mit der PKV einen Fehler gemacht - die Folgen bekommt Ihr jetzt zu spüren. Wirklich schwierig, dürfte es bei Euch auch bei halbem Einkommen nicht werden.

von Tigerblume am 07.08.2021, 23:09



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Das mit der PKV ist Blödsinn. Bei dem Gehalt bis Du auch in der GKV „freiwillig pflichtversichert“ und zahlst in der EZ auch da Deinen Beitrag komplett selbst. Das aus eigener Erfahrung. Ist jetzt im der Tat doof, das es nix mehr gibt und Dein Mann jetzt all Deine fixen und sonstigen Kosten mindestens 1 Jahr mitträgt aber es ist wohl zu verschmerzen. Zu erklagen gibt es da nix. Ihr könntet ja nach ein paar Monaten ein Au pair oder Kindermädchen anheuern, dann kannst Du in TZ wieder arbeiten. Für 1.800€, die Du maximal als EG bekommen hättest, sind das ja nur ein paar Stündchen die Woche, vielleicht noch in Home office- Problem gelöst.

von Car.78 am 08.08.2021, 19:29



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Nein, gibt es nicht. Ich kann verstehen, dass es auch bei einer hohen Gehaltsklasse blöd ist, wenn plötzlich ein guter Teil des Einkommens wegfällt, da man sich ja entsprechend dem Einkommen auch ein vermutlich entsprechendes Leben aufgebaut hat mit dem entsprechenden Ausgaben. Aber: ihr hattet gerade wegen eures hohen Einkommens die Möglichkeit, entsprechend Geld anzusparen für die Elternzeit. Sogar sicher unter weniger Einschränkungen als viele andere Familien, die trotz EG vorher Geld zurück legen müssen, um sich die EZ leisten zu können. Von daher finde ich es tatsächlich auch eher nicht nachvollziehbar, dass ihr euch jetzt beschwert. Da werdet ihr - ebenso wie viele andere - jetzt schauen müssen, welche Dinge verzichtbar sind. Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, das ihr bei dem Gehalt keine Rücklagen habt, auf die ihr jetzt dann eben zurück greifen könntet.

von cube am 08.08.2021, 20:22



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Steuerhöchstsatz, das ist nicht gerade wenig. Wahrscheinlich mehr, als hier im Forum so manch einer verdient. Furchtbar dieser Neid.

von Himbeere2008 am 09.08.2021, 09:18



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

so funktioniert unser soziales Netz eben - wer sehr viel verdient, muss eben auch mehr für die Allgemeinheit davon abgeben. Davon profitierst auch du. Krankenkasse, Kindergartenplatz zB. Bspl. KK: angenommen du bist beitragsfrei über deinen Mann versichert und musst einigermaßen oft zum Arzt. Was denkst du denn, wie das finanziert wird? Durch Beiträge derjenigen, die mehr verdienen als du, mehr einzahlen und die Leistungen am Besten auch noch nur selten nutzen. KinderGartenplatz - weist du, was ein Platz tatsächlich kostet? Ganz sicher nicht nur das, was du an Beitrag zahlst. Sorry, aber so gut verdient, braucht wohl die Allgemeinheit nicht auch noch zur Kasse zu bitten. Denn das EG zahlt letztendlich jeder von uns mit seinen Abgaben. Und dazu gibt es noch eine Steuer-Obergrenze.

von cube am 09.08.2021, 10:45



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Doch, ich finde schon dass das was mit neid zu tun hat. Spitzenverdiener bekommen ja auch auch kindergeld und null verdiener basiselterngeld. Letzteres fordert eher solidarität, dich denke, es gibt mehr wenigverdiener:innen als spitzenverdiener. Im gegenzug dazu gehört die familienversicherung abgeschafft. Da würde ich einer spitzenverdienerin eher die 1800€ gönnen.

Mitglied inaktiv - 09.08.2021, 14:19



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Hi. Hättest Lust privat darüber zu sprechen? Ich bin auch gerade extrem genervt mit dem Thema und überlege die Stadt zu verklagen. Für alle andere... es geht uns gut und wir sind dankbar, trotzdem ist das ganze für Frauen nicht fair.

von Larissacb am 18.02.2022, 09:49



Antwort auf: Kein Anspruch auf Elterngeld??

Hallo Marie8989, da mich die Frage aktuell selbst betrifft, bin ich auf deine Frage und dieses Forum gestoßen. Mit Erschrecken musste ich feststellen, wie unproduktiv viele Antworten in diesem Thread sind und auch wenn es viele nicht zugeben werden, hat es viel mit Neid zu tun. Viele sehen eine Zahl und verbinden damit nicht den Aufwand. Dein Gehalt ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit und entsprechendem Einsatz. Dass man sich unabhängig von seinem Einkommen die Frage stellt, warum man auf 21.600 Euro verzichten muss, ist berechtigt, da man auch entsprechend mehr an Steuern ins System zahlt und gezahlt hat. Zudem kann es zu einer fehlenden Gleichberechtigung führen. Das Elterngeld war 2007 nicht eingeführt worden, um die Geburtenzahl zu erhöhen, sondern um die partnerschaftliche Betreuung der Kinder zu fördern und gerade den Frauen zu ermöglichen, in der ersten Zeit mit dem Kind finanziell eigenständig bleiben zu können. Diese Reform geht auf Kosten vieler emanzipierter Frauen, die nun mit Recht enttäuscht sind. Aber da es ja anscheinend nur 7000 Paare betrifft, was auch erschreckend ist, befindet man sich automatisch in der Minderheit. Um auch Neidkommentare zu meinem Post vorzubeugen: Auch wenn jetzt viele wieder schreiben werden, dass man seine Rücklagen dafür verwenden soll und man doch genug hat und wir ja einen entsprechenden Lebensstil haben: Ich muss Euch alle enttäuschen. Nein ich kaufe mir von meinem Einkommen kein Ferrari und lebe nicht im Luxus. Was macht man dann mit dem ganzen Geld? Fürs Alter vorsorgen und frühstmöglich eine finanzielle Unabhängigkeit erreichen. Um auch nicht dem System auf der Tasche zu liegen. Genau, das ist kein Märchen und bei unserem einzigen Leben was wir haben, möglich und vielleicht auch erstrebenswert. Genau mit diesem Schritt erschwert es die Politik. Aber gerne arbeite ich noch mehr, zahle mehr Steuern und finanziere das System mit.

von Silia88 am 22.03.2022, 17:43



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kein Anspruch auf alg1

Guten Tag Frau Bader, Ich hatte einen auf ein jahr befristeten Arbeitsvertrag. Dieser ist letztes Jahr im September ausgelaufen. In der Anfangszeit bin ich schwanger geworden. Und musste ins Beschäftigungsverbot. ( es war eine Einrichtung für psychisch erkrankte) Im Mai 2019 bekam ich meine Tochter und ging somit in Elternzeit. Zwei Wochen na...


Trennung während Elternzeit, Anspruch auf Elterngeld LM13+14?

Guten Tag! Mein Mann und ich haben uns während meiner Elternzeit getrennt. Kann ich während des Trennungsjahres, Steuerklasse 2 beantragen um dann Elterngeld für die Lebensmonate 13+14 beantragen zu können? Oder steht mir Steuerklasse 2 nur zu, wenn ich wieder arbeiten gehe? Zurzeit beziehe ich ja bis zum 12 LM Elterngeld. Und für Elterngeld der L...


Habe ich Anspruch auf Elterngeld und Kindergeld bei Umzug in die Niederlande?

Hallo Frau Bader, mein Partner hat im kommenden Jahr eine Stelle in den Niederlanden angenommen. Wir planen/versuchen davor ein Kind zu bekommen, das dann noch in Deutschland zur Welt kommen sollte. Wir sind bis dahin beide noch in Deutschland beschäftigt. Haben wir für die Zeit in den Niederlanden (voraussichtlich 2 Jahre) Anspruch auf Elte...


Anspruch auf Elterngeld bei befristeter Beschäftigung im Ausland?

Sehr geehrte Damen und Herren, ab Juli 2021 werde ich eine befristeten Expat-Stelle (Global Assingnee) in den USA antreten. Hierfür werde ich von einem Deutschen Unternehmen als Experte für zwei Jahre in die USA entsendet. Dort bekomme ich für den Zeitraum einen neuen Arbeitsvertrag. Meine Frau ist aktuell Schwanger und der errechnete Geburt...


Während der Schwangerschaft umziehen. Habe ich dennoch Anspruch auf Elterngeld?

Ich befinde mich zurzeit in meinem Studium und beende dieses im September 2021. Mein Partner und ich wollen ca. im Juni schwanger werden. Ich bin derzeit unbefristet als Weksstudentin angestellt. Ich bin selbst versichert und würde gern bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit gehen. Jedoch wollen mein Partner und ich bereits im Dezember 2021 nach Berl...


Anspruch auf Elterngeld ?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein paar Frage bezüglich meines Elterngeldanspruchs. Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit, die noch bis zum 31.10.2021 geht. Anschließend würde ich wieder in meiner alten Tätigkeit arbeiten. Ich bin für April 2022 ausgerechnet. Die Frage, die sich mir nun stellt ist folgende, welches Zeitfenster wi...


Kein Anspruch auf ALG1 und Mutterschaftsgeld

Liebe Frau Bader, Ich hab aktuell folgendes Problem...ich befinde mich in der 34 SSW und wäre offiziell ab dem 9.12.2021 im Mutterschutz. Mein Mutterschaftsgeld Antrag wurde aktuell abgelehnt,  weil ich kein ALG1 bekomme.  ALG1 wurde abgelehnt, weil das Arbeitsamt sich auf mein Beschäftigungsverbot beruht was ich in dem Zeitraumvom 1.6. 2...


Anspruch auf Elterngeld/ALG1 beim Partner im Ausland?

Liebe Frau Bader, ich bin seit 4 Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältnis in Deutschland. Dieser Vertrag läuft Ende Sep 2022 aus. Da mein Partner in Österreich lebt und arbeitet, möchte ich direkt im Anschluss zu ihm ziehen. Ich bin jetzt allerdings mit unserem ersten Kind schwanger, der ET wäre Anfang Dez 2022. Wäre ich weiterhin fest an...


Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Liebe Frau Bader, ich bin im November Mutter von Zwillingen geworden. Ich bin vorm Gesetz alleinerziehend. Ich bin selbstständig und habe bis zu meiner Schwangerschaft sehr gut verdient. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch und habe aufgrund dessen während meines Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erha...


Anspruch auf Elterngeld

Liebe Frau Bader, ich wohne und arbeite seit 2014 in DE (ich habe italienische Staatsangehörigkeit), hier habe ich auch meinen Ehemann kennengelernt (gebürtiger Deutscher, deutsche Staatsangehörigkeit) und wir warten jetzt auf unser erstes Baby, das im Mai kommen sollte. Mein Mann und ich leben seit 2/2022 in einer Fernbeziehung. Er arbeitet in Ö...