Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Anspruch auf ALG1 und Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kein Anspruch auf ALG1 und Mutterschaftsgeld

Leiser87

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Liebe Frau Bader, Ich hab aktuell folgendes Problem...ich befinde mich in der 34 SSW und wäre offiziell ab dem 9.12.2021 im Mutterschutz. Mein Mutterschaftsgeld Antrag wurde aktuell abgelehnt,  weil ich kein ALG1 bekomme.  ALG1 wurde abgelehnt, weil das Arbeitsamt sich auf mein Beschäftigungsverbot beruht was ich in dem Zeitraumvom 1.6. 21 bis 30.11.21 bekommen hab (Frauenarzt) Mein Arbeitsverhältnis endete am 30.11 durch eine betriebliche Kündigung. Meiner Meinung beruht sich doch ein individuelles Beschäftigungsverbot nur für den Arbeitgeber wo ich zuletzt angestellt war oder? Da ich aber dort nicht mehr angestellt bin..In diesem Fall für den Zeitraum 1.12. Bis 8.12(Beginn Mutterschutz) müsste mir doch ALG1 zustehen und somit auch Mutterschaftsgeld  oder? Im aktuellen Fall würde ich ja auch aus dem Versicherungsschutz der AOK fallen. Vielleicht kann mir hier geholfen werden , wie die genaue Rechtslage in diesem Fall ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist schwierig, zu beurteilen, weil ich nicht weiss, worauf das BV fusst. Wenn es an der Arbeitsstelle lag, hätte es vom AG ausgesprochen werden. Ein BV vom Arzt kann jedoch auch auf die Arbeitsstelle begrenzt sein, wenn es sich zB um Mobbing handelt. Lange Rede kurzer Sinn: Gegen den Bescheid müssen Sie schnellstens Widerspruch einlegen. Liebe Grüße NB


Pamo

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Der Frauenarzt kann nur ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. In deinem Fall hat er aber ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgestellt? Der Stellenwert und die Gültigkeit dieses Beschäftigungsverbotes ist unklar. Dir wurde schwanger gekündigt? Auch das ist ungewöhnlich. Hast du eine Kündigungsschutzklage eingereicht?


Leiser87

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Ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen von meinen Arzt für die Tätigkeit bei meinen damaligen Arbeitgeber. Und die Kündigung gab es leider schon vor meiner Schwangerschaft. In meinen Augen hat ja das Beschäftigungsverbot nichts mehr zu tun nach meiner Zeit beim Arbeitgeber. Quasi für die 8 Tage die zwischen Kündigung und Mutterschutz liegen.


Felica

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Widerspruch beim ALG1 einreichen, erst wenn das geklärt ist, hast du auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dein Problem ist das BV vom Arzt. Da das aber mit Vertragsende geendet hat, hätte ALG1, sofern es keine anderen strittigen Punkte gibt, nicht verweigert werden dürfen. Schwieriger wäre es wenn das BV nis zum Mutterschutz wäre.


Mitglied inaktiv

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Da sieht man wieder was ein BV vom Arzt ausmacht.... Das Arbeitsamt macht Zicken. Schnell Widerspruch einreichen, damit der Anspruch auf ALG und damit Mutterschaftsgeld gewahrt bleibt. Wichtig nämlich auch für den status beim Elterngeld.


KielSprotte

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Was genau steht im BV?? Explizit 30.11. oder Beginn Muschu? Es geht hier nicht um deine Meinung, sondern um Fakten.


Ani123

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Ein BV welches vom Frauenarzt kommt und direkt mit Arbeitsende endet kann zu Bedenken führen. Ich glaube, wenn das BV bis zum Mutterschutz gegangen wäre wäre es leichter. Für die 8 Tage hätte die Agentur für Arbeit auch eine Arbeit zur Verfügung stellen können. Hätten Sie der nachgehen können? Haben Sie sich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet? Mind. 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Waren Sie am 1.12. bei der Agentur für Arbeit bzw. haben sich dort nochmal gemeldet? Wenn ja, was wurde ihnen dort gesagt? Gut zu wissen wäre auch, warum sie ein BV hatten.


Mitglied inaktiv

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Ani Quatsch...ein BV bis Beginn Mutterschutz wäre sehr unklug gewesen. Die ARGE hätte dann gar keine Leistungen gezahlt, da nicht vermittelbar.


Leiser87

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Beschäftigungsverbot passt alles mit dem Datum zur Kündigung überein..das ganze wurde so auch dem Amt mit geteilt. Und ist auch hinterlegt das ich mich den Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle ab 1.12. Berufen sich wohl auf die blöde Arbeitgeberbescheinigung , da dort Beschäftigungsverbot steht ab 1.6. Mehr nicht. Was für mich persönlich aber nicht als Ablehnungsgrund gelten kann...da ich dort seit 1.12 nicht mehr tätig bin..


Soie

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Für ein BV ist erst mal der Arbeitgeber zuständig da nur der die Arbeitsbedingungen und Gefährungen beurteilen kann. Dem Frauenarzt kann man ja alles erzählen. Wenn der Frauuenarzt ein BV erteilt liegt es ja nicht an der Art der Arbeit sondern hat andere Gründe und dann hat das Arbeitsamt Recht kein ALG1 zu zahlen da man ja nicht vermittelbar ist.


Felica

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Lasse dich nicht verunsichern. Das Arbeitsamt versucht diese Masche immer wieder, es ist aber nicht rechtens. In deinem Fall doppelt nicht, weil der Arzt das BV nicht bis zum Mutterschutz ausgestellt hat. Der Arzt darf zB ein BV wegen Mobbing ausstellen, dieser Grund fällt dann mit Ende des AV weg. Theoretisch hättest du damit ab dem 1.12.21 woanders arbeiten können. Bis zum Mutterschutz. Und alleine das zählt. Wie gesagt, Widerspruch einlegen, notfalls Beschwerde einlegen. Mach da Druck und lass dich nicht abwiegen.


Leiser87

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@Felica Danke dir für deine aufmunternden Worte. Werde mir wohl nochmal beim Arzt eine schriftliche Bestätigung ausstellen lassen für den Zeitraum und Widerspruch einlegen beim Amt. Hab dazu im Netzt auch einen tollen Artikel gefunden. Das macht Hoffnung. https://www.gollub-klemeyer.de/arbeitsrecht/schwangerschaft-beschaeftigungsverbot-und-arbeitslosigkeit/


Felica

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Das Argument der AA ist schon deshalb Blödsinn, weil man mit einem BV als arbeitsfähig gilt, man darf nur eben diese Tätigkeit, Elche dem Mutterschutz entspricht, aufgrund besondere Umstände nicht erfüllen. Das bedeutet aber nicht das, das es bei einer anderen Tätigkeit auch ein BV geben würde, da der Zusammenhang zum Arbeitsplatz dann neu bewertet werden muss. Wäre die Schwangere arbeitsunfähig, müsste der Arzt eine AU ausstellen.


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