Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot / Frühgeburt 26+4

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot / Frühgeburt 26+4

Lottaella0708

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Aufgrund meiner Vorgeschichte mit einer Frühgeburt bei 26+4 aufgrund einer Zervixverkürzung und beginnender wehentätigkeit. Ich bin nun 41 Jahre alt, spritze täglich Heparin wegen einer Blutgerinnungsstörung. Stille mein älteres Kind noch, wenn auch wenig.   Aktuell habe ich fast täglich Schmierblutungen und bin in der 8. Schwangerschaftswoche, nun möchte ich fragen, ob unter diesen Umständen ein Beschäftigungsverbot für mich gerechtfertigt wäre, insbesondere da ich als Sozialpädagogin bei einem Jugendhilfeträger arbeite und die Tätigkeit teils körperlich und psychisch belastend ist. Sowie auch ein Infektionsrisiko besteht. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man muss hier zwei Dinge unterscheiden: 1. Gesundheitliche Faktoren -> Krankschreibung 2. Risiken, die von der Arbeitsstelle ausgehen -> BV Hierfür muss der AG eine Gefährdungsprüfung vornehmen, Beratung erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt. 3. Die Krankschreibung geht dem BV vor. Liebe Grüße NB


Lukko34

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Weiß dein Arbeitgeber denn das du schwanger bist ? Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt ? Wenn dein AG dir keinen Mutterschutz konformen Arbeitsplatz stellen kann, kommt ein BV evtl in Frage.


Ani123

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Wegen den Schmierblutungen wäre eine Arbeitsunfähigkeit möglich, da sie deswegen nicht arbeitsfähig sind. Schwangerschaftsbedingte Arrbeitsunfähigkeit (länger als 6 Wochen) wird bei der Berechnung des EG ausgeklammert. Sie sollten darauf achten, dass schwangerschaftsbedingt drauf steht.  Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus.  Soweit sie ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen macht er eine Gefährungsbeurteilung. Wenn er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit hat üben sie die aus, wenn nicht spricht er ein BV aus. Wie war es beim ersten Kind? Hat er da ein BV ausgesprochen?


mamavonbaby

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wenn dein Leben oder das Leben deines ungeborenen Kindes gefährdet ist, dann kann auch deine Arzt/Ärztin ein BV aussprechen. Ich bkam dies zum Beispiel wegen Blutungen in der Frühschwangerschaft.


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