Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

Frage: Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

smile-ever

Beitrag melden

Dr. Bluni schlug mir vor die Frage hier noch einmal zu stellen. Ich hatte 2010 eine Frühgeburt in der 32+1. Bereits im dritten Monat meiner Schwangerschaft setzte mein Chef mich so sehr unter druck, dass ich von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot bekam. In der Elternzeit arbeitete ich wieder bei dem besagten Chef und erlitt einen Burn-Out aufgrund des psychischen Stress, den ich am Arbeitsplatz hatte. Daraufhin versuchte er mir zu kündigen, was aber nicht rechtens war. Ich nahm drei Monate lang Antidepressiva und war in psychologischer Behandlung. Nachdem ich die Elternzeit wieder fortsetzte wurde es wieder deutlich besser mit dem Burn-Out und ich konnte die Antidepressiva absetzen. Nun überlege ich wieder schwanger zu werden, allerdings müsste ich im Juli wieder arbeiten und habe Angst, dass ich aufgrund der psychischen Belastung die Schwangerschaft nicht durchhalte. Heute habe ich die Helferin der Frauenärztin getroffen und sie meinte, dass ich unter diesen Umständen bestimmt kein Beschäftigungsverbot bekäme, sondern mein Chef mir eins ausstellen müsste. Dieser hofft aber darauf, dass ich einfach kündige, daher würde er mir niemals eins ausstellen. Ist es nicht so, dass mir eben aufgrund der Frühgeburt und des Burn-Outs sowieso ein Beschäftigungsverbot zustehen würde, da es eine Risikoschwangerschaft wäre? Man muss dazu sagen, dass dort die Helferinnen wechseln, wie bei anderen die Kleidung, eben auf Grund des Arbeitsklima's Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nur der FA kann das entscheiden - sicherlich nicht die Arzthelferin. Burn-Out wäre als Krankheit zu behandeln (6 Wo- Lohnfortzahlung, dann Krankengeld), Stress auf der Arbeit kann zu einem BV führen (Lohnfortzahlung) Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also ein Burn Out ist sicher KEIN Grund für ein BV, eine psychische Belastung allerdings schon. Burn Out --> Krankschreibung psychische Belastung am Arbeitsplatz: BV Wobei ich hier ganz eindeutig das BV vom FA ausstellen würde, denn es hat ja nichts mit dem Unternehmen ansich zu tun, also z.B. das dort Chemikalien hergestellt werden oder dass Du mit Krankheiten in Kontakt kommst gegen die Du nicht geimpft bist und wo es Gefährdungen für das ungeborene geben könnte. Sprich mit Deinem FA darüber und nicht mit der Sprechstundenhilfe. LG Sabine


smile-ever

Beitrag melden

Vielen Dank für die Antwort :)


smile-ever

Beitrag melden

Ich hätte mich trotzdem noch über eine Antwort von Frau Bader gefreut. LG


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich hatte ein Beschäftigungsverbot von März 2010 bis 16 August 2010. Mutterschutz sollte am 17 August 2010 anfangen. Meine Zwillinge sind am 10 August 2010 zur Welt gekommen. Meine Frage ist - wie viele Wochen Mutterschutz habe ich nach der Geburt? 12 Wochen wegen Frühgeburt & Zwillinge aber was ist mit 6 Wochen vo ...

Ich arbeite als Minijob beschäftigungsverbot ~280€ im Monat und habe nun ein BV bekommen. Mein AG bezahlt mir mein Gehalt nun bis zum Mutterschutz weiter. Nun meine Frage: Da ich mit Drillinge schwanger bin, werden die Zwerge vor dem vorr.ET kommen Muss ich dann das bereits bezahlte Gehalt wieder zurück zahlen (da der Mutterschutz dann ja auch we ...

Aufgrund meiner Vorgeschichte mit einer Frühgeburt bei 26+4 aufgrund einer Zervixverkürzung und beginnender wehentätigkeit. Ich bin nun 41 Jahre alt, spritze täglich Heparin wegen einer Blutgerinnungsstörung. Stille mein älteres Kind noch, wenn auch wenig.   Aktuell habe ich fast täglich Schmierblutungen und bin in der 8. Schwangerschaftswoch ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe heute diese Nachricht von meiner Krankenkasse erhalten: "Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz ab 01.06.2025 hat der Gesetzgeber entschieden, dass die in § 3 Abs. 2 MuSchG geregelten Verlängerungstatbestände nicht bei Totgeburten gelten. Folglich kann bei einer Totgeburt eine Verlängerung der Mutterschutzfriste ...

Sehr geehrte Frau Bader,   mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss.  Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...

Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...