Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

Frage: Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

smile-ever

Beitrag melden

Dr. Bluni schlug mir vor die Frage hier noch einmal zu stellen. Ich hatte 2010 eine Frühgeburt in der 32+1. Bereits im dritten Monat meiner Schwangerschaft setzte mein Chef mich so sehr unter druck, dass ich von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot bekam. In der Elternzeit arbeitete ich wieder bei dem besagten Chef und erlitt einen Burn-Out aufgrund des psychischen Stress, den ich am Arbeitsplatz hatte. Daraufhin versuchte er mir zu kündigen, was aber nicht rechtens war. Ich nahm drei Monate lang Antidepressiva und war in psychologischer Behandlung. Nachdem ich die Elternzeit wieder fortsetzte wurde es wieder deutlich besser mit dem Burn-Out und ich konnte die Antidepressiva absetzen. Nun überlege ich wieder schwanger zu werden, allerdings müsste ich im Juli wieder arbeiten und habe Angst, dass ich aufgrund der psychischen Belastung die Schwangerschaft nicht durchhalte. Heute habe ich die Helferin der Frauenärztin getroffen und sie meinte, dass ich unter diesen Umständen bestimmt kein Beschäftigungsverbot bekäme, sondern mein Chef mir eins ausstellen müsste. Dieser hofft aber darauf, dass ich einfach kündige, daher würde er mir niemals eins ausstellen. Ist es nicht so, dass mir eben aufgrund der Frühgeburt und des Burn-Outs sowieso ein Beschäftigungsverbot zustehen würde, da es eine Risikoschwangerschaft wäre? Man muss dazu sagen, dass dort die Helferinnen wechseln, wie bei anderen die Kleidung, eben auf Grund des Arbeitsklima's Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nur der FA kann das entscheiden - sicherlich nicht die Arzthelferin. Burn-Out wäre als Krankheit zu behandeln (6 Wo- Lohnfortzahlung, dann Krankengeld), Stress auf der Arbeit kann zu einem BV führen (Lohnfortzahlung) Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also ein Burn Out ist sicher KEIN Grund für ein BV, eine psychische Belastung allerdings schon. Burn Out --> Krankschreibung psychische Belastung am Arbeitsplatz: BV Wobei ich hier ganz eindeutig das BV vom FA ausstellen würde, denn es hat ja nichts mit dem Unternehmen ansich zu tun, also z.B. das dort Chemikalien hergestellt werden oder dass Du mit Krankheiten in Kontakt kommst gegen die Du nicht geimpft bist und wo es Gefährdungen für das ungeborene geben könnte. Sprich mit Deinem FA darüber und nicht mit der Sprechstundenhilfe. LG Sabine


smile-ever

Beitrag melden

Vielen Dank für die Antwort :)


smile-ever

Beitrag melden

Ich hätte mich trotzdem noch über eine Antwort von Frau Bader gefreut. LG


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich hatte ein Beschäftigungsverbot von März 2010 bis 16 August 2010. Mutterschutz sollte am 17 August 2010 anfangen. Meine Zwillinge sind am 10 August 2010 zur Welt gekommen. Meine Frage ist - wie viele Wochen Mutterschutz habe ich nach der Geburt? 12 Wochen wegen Frühgeburt & Zwillinge aber was ist mit 6 Wochen vo ...

Ich arbeite als Minijob beschäftigungsverbot ~280€ im Monat und habe nun ein BV bekommen. Mein AG bezahlt mir mein Gehalt nun bis zum Mutterschutz weiter. Nun meine Frage: Da ich mit Drillinge schwanger bin, werden die Zwerge vor dem vorr.ET kommen Muss ich dann das bereits bezahlte Gehalt wieder zurück zahlen (da der Mutterschutz dann ja auch we ...

Aufgrund meiner Vorgeschichte mit einer Frühgeburt bei 26+4 aufgrund einer Zervixverkürzung und beginnender wehentätigkeit. Ich bin nun 41 Jahre alt, spritze täglich Heparin wegen einer Blutgerinnungsstörung. Stille mein älteres Kind noch, wenn auch wenig.   Aktuell habe ich fast täglich Schmierblutungen und bin in der 8. Schwangerschaftswoch ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...