Mutterschutz bei Frühgeburt (früher Beschäftigungsverbot)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz bei Frühgeburt (früher Beschäftigungsverbot)

Guten Tag Frau Bader, Ich hatte ein Beschäftigungsverbot von März 2010 bis 16 August 2010. Mutterschutz sollte am 17 August 2010 anfangen. Meine Zwillinge sind am 10 August 2010 zur Welt gekommen. Meine Frage ist - wie viele Wochen Mutterschutz habe ich nach der Geburt? 12 Wochen wegen Frühgeburt & Zwillinge aber was ist mit 6 Wochen vor der Geburt? Ich dachte es sollte 12+6=18 Wochen ab 10 August sein? Ich habe Gestern erfahren dass mein AG 6 Wochen zurück gezählt hat und Mutterschutz bereits ab 29 Juni angemeldet - ist das richtig? Gibt's andere Regel mit individuelle Beschäftigungsverbote? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Anna

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 17:14



Antwort auf: Mutterschutz bei Frühgeburt (früher Beschäftigungsverbot)

Hallo, wie will er denn zurückrechnen, wenn Sie gearbeitet haben? Es gilt dann ab der Geburt 6+12 Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2010



Antwort auf: Mutterschutz bei Frühgeburt (früher Beschäftigungsverbot)

Dein Arbeitgeber hat Unrecht: der Beginn des Mutterschutzes kann nicht nach der Geburt "zurückgerechnet" werden. Er beträgt in jedem Fall 6 Wochen vor ET und mindestens 8 Wochen nach ET, bei Früh- und Mehrlingsgeburten aber insgesamt 18 Wochen, und zwar von Beginn des ursprünglich errechneten ET oder ggf.(wenn eben Entbindung noch vor Mutterschutz) von der Geburt des Kindes/der Kinder an. Das Beschäftigungsverbot hat mit dem Mutterschutz jetzt erstmal nichts zu tun. Dir stehen also ab 10. August (Geburt der Kinder) 18 Wochen Mutterschutz (= volles Gehalt) zu.

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 17:25



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