Guten Tag Frau Bader,
Ich hoffe sie können mir helfen.
Seit 7 Jahren lebe ich in der Schweiz, hat sich nach meinem Studium in Deutschland so ergeben.
Nun habe ich einen Mann in meinem Heimatort in Deutschland kennen und lieben gelernt und wir wünschen uns ein Baby. Zurzeit Pendel ich hin und her.
In der Schweiz sind 14 Wochen Mutterschutz. Mein Vertrag ist von einem Schweizer Unternehmen.
Unser Wunsch ist es, dass ich nach Deutschland zurück kehre, und wir unser Kind hier Großziehen.
Können Sie mir sagen,
Kann ich Elternzeit in Deutschland nehmen? Und das Elterngeld aus Deutschland beziehen? Wie ist die Berechnungsgrundlage? Und auf was müssen wir besonders achten geben?
Ich Danke Ihnen bereits im Vorfeld.
herzliche Grüße
von
Anaka
am 14.08.2022, 08:58
Antwort auf:
Elterngeld Deutschland/Schweiz
Hallo,
EZ: Da der AG eine schweizer Firma ist, kein Anspruch nach dt Recht
EG: Anspruch hat, wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2022
Antwort auf:
Elterngeld Deutschland/Schweiz
Wenn du nach schweizer Recht angestellt bist, dann hast du kein Anrecht auf deutsche Elternzeit, egal ob du in Deutschland lebst/leben wirst oder nicht. In wieweit es Elternzeit oder vergleichbare Rechte in der Schweiz gibt, weiß ich leider nicht.
Anrecht auf deutsches Elterngeld hast du, wenn du dauerhaft nach Deutschland ziehst, pendeln reicht hierfür nicht. Dein schweizer Gehalt (umgerechnet auf Euro) wird bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt (EU/EWR-Regeln)
von
Dojii
am 15.08.2022, 07:55