Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohnsitz u. Job in Schweiz, bekomme ich Elterngeld bei Rückkehr nach Deutschland

Frage: Wohnsitz u. Job in Schweiz, bekomme ich Elterngeld bei Rückkehr nach Deutschland

Käterle

Beitrag melden

Lieber Frau Bader, Ich wohne und arbeite seit 5 Jahren in der Schweiz. Bin jetzt schwanger und würde gerne zurück nach Deutschland und dort mein Kind bekommen. Werde in mein Elternhaus zurück ziehen, könnte mich also jeden Moment ummelden. Nun stelle ich mir viele Fragen. 1. steht mir in Deutschland dann Elterngeld zu? Wenn ja, wird es mit dem Schweizer-Lohn errechnet. 2. muss ich schon eine bestimmte Zeit vorher in Deutschland gemeldet sein um dann Elterngeld zu bekommen ? 3. mein Freund wird vorerst weiter in der Schweiz wohnen und arbeiten. Stellt das ein Problem dar? 4. wie läuft es mit der Krankenversicherung ab? Wann muss ich mich ummelden ? Vor oder nach der Geburt? 5. man sollte sich ja frühzeitig eine Hebamme suchen, doch noch bin ich in der Schweiz krankenversichert, brauch aber eine Hebamme in Deutschland? Bezahlt dass meine Schweizer Krankenversicherung? Oder wie mach ich das am besten. Ich hoffe sie können mir bei meinen Fragen helfen, vielen Dank im Voraus. Mit freundlich grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Grs. ja uns ja. Aber es muss erst geprüft werden, ob es Ansprüche in der Ch gibt - die gehen vor 2. Nein. Ab dem Monat, wo Sie da sind 3. Nein. Sie wollen ja das EG 4. Wenn Sie in D entbinden wollen, vor der Geburt. Sie werden sich selber freiwillig versichern müssen 5. Klären Sie das mit der KK, das kann man pauschal nicht sagen. Liebe Grüße NB


armadilla

Beitrag melden

Hallo Käterle 1. Elterngeldansprüche in der Schweiz, die geprüft werden müssten? Schön wär's. Sowas haben wir hier ja leider nicht. Allenfalls wird dir da der Mutterschutzlohn noch eine Weile lang gegen gerechnet, da der nachgeburtliche Mutterschutz hier ja ein bisschen länger geht als in D. 3. Warum entbindest du nicht in der Schweiz, wenn dein Freund doch auch noch hier ist? Wenn er bei einem Arbeitgeber arbeitet, der ihm Vaterschaftsurlaub gewährt (für alle aus D: auch sowas gibt es hier nicht für alle Väter einheitlich), sowieso. Nach all den Jahren, die ich hier lebe, käme ich im Traum nicht darauf, mich für eine Geburt in ein deutsches Krankenhaus zu begeben statt in eines hier in der Schweiz. Kinderarzt für all die anfallenden Untersuchungen in den Wochen kurz nach der Geburt: dito. 4. Deine schweizer KK ist sicher günstiger als wenn du dich in D komplett selbst versichern müsstest (musst du ja wohl, da kein Arbeitsgeber in D). Noch ein Grund, erstmal hier gemeldet zu bleiben und auch hier zu entbinden. 5. Die CH Krankenversicherung wird dir weder Geburt noch Hebamme in D bezahlen. Es werden nur medizinische Notfallbehandlungen im Ausland bezahlt, alles andere läuft nur mit langwierigen Antragsverfahren, wenn man der KK nachweisen kann, dass sie die Behandlung im Ausland billiger zu stehen kommt und auch dann wird das nicht automatisch bewilligt. Liebe Grüsse Armadilla- vor 10 Jahren aus Deutschland in die Schweiz ausgewandert


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, erhält ich Elterngeld im Ausland, wenn ich und mein Mann aus Brasilien kommen,( beide auslender ) aber ich zeit 1994 in D leben und ein unbefristet aufenthaltserlaubnis habe.und das Kind in D zur Welt kommt, ich ein bestehendes Arbeitsverhältnis in D habe (das allerdings aufgrund der Elternzeit ruhen würde ) mein Arbeit ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich leben zur Zeit, bedingt durch die Postdoc-Stelle meines Mannes, in Kalifornien. Aufgrund der Visabestimmungen sind wir aber weiterhin mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet und zahlen auch dort unsere Steuern. Im Maerz wurde unser Sohn hier in Kalifornien geboren. Haben wir einen Anspruch auf Elterngeld ...

Hallo Frau Bader, können beide Elternteile Elterngeld beantragen (zb. jeder 7 Monate) wenn die Eltern nicht unter einem Dach wohnen? Mein Partner ist nach wie vor in seiner Heimatstadt gemeldet und wollte das auch so beibehalten. Vielen Dank für Ihre Antwort

Liebe Frau Bader, nach relativ ausführlicher Recherche im Internet konnte ich leider keine eindeuige Antwort auf meine Frage finden, daher wende ich mich nun an Sie. Kann ich als Mutter, mit Wohnsitz in Deutschland, Elterngeld beziehen, wenn mein Partner und Vater meines Kindes seinen Wohnsitz im Ausland hat und keinen Wohnsitz in Deutschland ...

Hallo, Ich bin in Deutschland als Auszubildende in der Krankenpflege tätig und jetzt schwanger. Mein Partner wohnt in Frankreich und ich würde gerne zu ihm ziehen. Die Beschäftigung im Krankenhaus bleibt weiterhin bestehen. Habe ich, wenn ich mich ummelden würde nach Frankreich trotzdem Anspruch auf's Elterngeld oder verfällt das und ich muss mic ...

Guten Tag Frau Bader! Ich hätte folgende Frage zum Thema Elterngeld in Deutschland: Mein Partner und ich leben momentan in der Schweiz und ich erwarte ein Kind! Derzeit bin ich arbeitslos und erhalte in der Schweiz Arbeitslosengeld! Mein Partner hat ein Jobangebot für eine Stelle in Deutschland erhalten und wir überlegen, nach Deutschland zu zi ...

Hallo Frau Bader, wie ich Ihren vorherigen Antworten entnommen habe kann mein Partner nur Elterngeld beantragen wenn wir und das Kind den gemeinsamen Wohnsitz haben. Zunächst haben wir noch getrennte Wohnsitze und das Kind wird bei mir gemeldet. In einem Jahr wollen wir gern den Wohnsitz zusammenlegen. Können und müssen wir dann jetzt schon für ...

Guten Tag wir bekommen Anfang Februar nachwuchs sind aber noch getrennt lebend jetzt ist meine 1. frage reicht es aus meinen zweitwohnsitz bei meiner Freundin zu melden um Elterngeld beziehen zu können? und 2. meine Freundin hat schon ein Kind aus einer früheren Beziehung wenn ich meinen 2. Wohnsitz bei ihr gemeldet habe rutsch sie ja aus der ...

Hallo Frau Bader, mit einem sozialversicherungspflichtigen Job kann man ja als Grenzgänger (EU) mit Wohnsitz im Ausland und Beschäftigung in Deutschland Elterngeld beziehen. Wie sieht es als Beamtin aus? Kann ich die Antwort irgendwo nachlesen (eine Freundin ist Rechtsanwältin, kennt sich aber auf diesem Gebiet nicht aus)? VG

Wir sind neu zusammen gezogen, auf Grund des Nachwuchses. Allerdings behält jeder seine Wohnung und somit den gemeldeten Wohnsitz erstmal bei, wobei de facto eine Wohnung leer steht. Wie verhält sich das bei der Beantragung des EG, der Haken gemeinsam lebend ist gegeben, aber welche Adresse muss eingetragen werden? Bzw. stellt es ein Problem dar w ...