Wohnsitz u. Job in Schweiz, bekomme ich Elterngeld bei Rückkehr nach Deutschland

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wohnsitz u. Job in Schweiz, bekomme ich Elterngeld bei Rückkehr nach Deutschland

Lieber Frau Bader, Ich wohne und arbeite seit 5 Jahren in der Schweiz. Bin jetzt schwanger und würde gerne zurück nach Deutschland und dort mein Kind bekommen. Werde in mein Elternhaus zurück ziehen, könnte mich also jeden Moment ummelden. Nun stelle ich mir viele Fragen. 1. steht mir in Deutschland dann Elterngeld zu? Wenn ja, wird es mit dem Schweizer-Lohn errechnet. 2. muss ich schon eine bestimmte Zeit vorher in Deutschland gemeldet sein um dann Elterngeld zu bekommen ? 3. mein Freund wird vorerst weiter in der Schweiz wohnen und arbeiten. Stellt das ein Problem dar? 4. wie läuft es mit der Krankenversicherung ab? Wann muss ich mich ummelden ? Vor oder nach der Geburt? 5. man sollte sich ja frühzeitig eine Hebamme suchen, doch noch bin ich in der Schweiz krankenversichert, brauch aber eine Hebamme in Deutschland? Bezahlt dass meine Schweizer Krankenversicherung? Oder wie mach ich das am besten. Ich hoffe sie können mir bei meinen Fragen helfen, vielen Dank im Voraus. Mit freundlich grüßen

von Käterle am 05.02.2019, 12:46



Antwort auf: Wohnsitz u. Job in Schweiz, bekomme ich Elterngeld bei Rückkehr nach Deutschland

Hallo, 1. Grs. ja uns ja. Aber es muss erst geprüft werden, ob es Ansprüche in der Ch gibt - die gehen vor 2. Nein. Ab dem Monat, wo Sie da sind 3. Nein. Sie wollen ja das EG 4. Wenn Sie in D entbinden wollen, vor der Geburt. Sie werden sich selber freiwillig versichern müssen 5. Klären Sie das mit der KK, das kann man pauschal nicht sagen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2019



Antwort auf: Wohnsitz u. Job in Schweiz, bekomme ich Elterngeld bei Rückkehr nach Deutschland

Hallo Käterle 1. Elterngeldansprüche in der Schweiz, die geprüft werden müssten? Schön wär's. Sowas haben wir hier ja leider nicht. Allenfalls wird dir da der Mutterschutzlohn noch eine Weile lang gegen gerechnet, da der nachgeburtliche Mutterschutz hier ja ein bisschen länger geht als in D. 3. Warum entbindest du nicht in der Schweiz, wenn dein Freund doch auch noch hier ist? Wenn er bei einem Arbeitgeber arbeitet, der ihm Vaterschaftsurlaub gewährt (für alle aus D: auch sowas gibt es hier nicht für alle Väter einheitlich), sowieso. Nach all den Jahren, die ich hier lebe, käme ich im Traum nicht darauf, mich für eine Geburt in ein deutsches Krankenhaus zu begeben statt in eines hier in der Schweiz. Kinderarzt für all die anfallenden Untersuchungen in den Wochen kurz nach der Geburt: dito. 4. Deine schweizer KK ist sicher günstiger als wenn du dich in D komplett selbst versichern müsstest (musst du ja wohl, da kein Arbeitsgeber in D). Noch ein Grund, erstmal hier gemeldet zu bleiben und auch hier zu entbinden. 5. Die CH Krankenversicherung wird dir weder Geburt noch Hebamme in D bezahlen. Es werden nur medizinische Notfallbehandlungen im Ausland bezahlt, alles andere läuft nur mit langwierigen Antragsverfahren, wenn man der KK nachweisen kann, dass sie die Behandlung im Ausland billiger zu stehen kommt und auch dann wird das nicht automatisch bewilligt. Liebe Grüsse Armadilla- vor 10 Jahren aus Deutschland in die Schweiz ausgewandert

von armadilla am 05.02.2019, 16:50



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