Hallo Frau Bader,
meine 13 Monate alte Tochter wurde in Singapur geboren. Wir bekamen daher weder Kindergeld noch Elterngeld. Nun sind wir wieder zurück in Deutschland, ich bleibe vorerst zu Hause und ich frage mich, ob ich noch irgendeinen Anspruch auf Elterngeld (Plus?) habe. Bevor wir ins Ausland gingen, habe ich noch 4 Monate Gehalt bezogen. Könnte ich sogar einen Antrag auf "normales Elterngeld" stellen oder muss dies direkt im ersten Lebensjahr erfolgen?
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft.
von
Expatwife
am 23.05.2019, 08:28
Antwort auf:
Rückkehr aus Ausland - Anspruch auf Elterngeld?
Hallo,
dies regelt § 7 BEEG:
(1) Elterngeld oder Betreuungsgeld ist schriftlich zu beantragen. Sie werden rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf die jeweilige Leis-tung eingegangen ist.
Also bis zum 15 LM
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2019
Antwort auf:
Rückkehr aus Ausland - Anspruch auf Elterngeld?
Elterngeld muss spätestens im 15. Monat beginnen, sonst verfällt es komplett.
Wenn du es schaffst, den Antrag rechtzeitig zu stellen hast du theoretisch noch vollen Anspruch auf alle 24 Monate Elterngeld Plus, beginnend mit dem 15. Lebensmonat.
Ob dein Gehalt berücksichtigt werden kann kommt darauf an, wann es bezogen wurde.
Grundsätzlich zählen die 12 Monate vor Geburt des Kindes, der Geburtsmonat selbst und eventuelle Mutterschutzzeiten vor Geburt werden dabei ausgeklammert.
von
Dojii
am 23.05.2019, 08:40
Antwort auf:
Rückkehr aus Ausland - Anspruch auf Elterngeld?
Hallo,
Seid ihr schon länger wieder zurück in D?
Du kannst auch 3 Monate rückwirkend Elterngeld beantragen, allerdings erst ab dem Zeitpunkt, seit ihr wieder hier seid.
Auch dein Mann kann Elterngeld beantragen, wenn er höchstens 30 Stunden arbeitet. Ihr könnt das Elterngeld auch parallel beziehen.
LG luvi
von
luvi
am 23.05.2019, 11:18