Sehr geehrte Frau Bader Wir planen von der Schweiz nach Deutschland umzuziehen. Momentan bin ich mit dem zweiten Kind schwanger. Während der zwei Jahre vor der kommenden Geburt habe ich durchgehend gearbeitet (80%). Nun würde ich gerne Elternzeit machen und habe dazu folgende Fragen: Habe ich Anrecht auf Elterngeld in Deutschland? Wie berechnet sich die Höhe? Macht es einen Unterschied ob wir vor oder kurz nach der Geburt umziehen? Von meinem Schweizer Arbeitgeber erhalte ich während des Mutterschutzes (14 Wochen ab Geburt) weiterhin den vollen Lohn - wird dies in irgendeiner Form angerechnet? Herzlichen Dank für Ihre Auskunft!
von SUA am 12.03.2018, 14:28