Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutter in der Schweiz - Anrecht auf Elterngeld und Elternzeit in Deutschland?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutter in der Schweiz - Anrecht auf Elterngeld und Elternzeit in Deutschland?

Yk687

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Hallo Frau Bader, ich habe verschiedene Antworten von Ihnen gelesen aber leider hat keine so recht auf unseren Fall gepasst. Ich hoffe, Sie können uns irgendwie weiterhelfen! Meine Partnerin (Nicht verheiratet) wohnt und arbeitet in der Schweiz und ich in Deutschland. Wir erwarten im August unser erstes Kind. Wir würden die Geburt und die Monate danach gerne gemeinsam hier in Deutschland verbringen aber meine Partnerin bleibt in der Schweiz gemeldet und angestellt. Wir sind offen unser Kind in Deutschland oder der Schweiz anzumelden. Daher folgende drei Fragen: 1) Können wir die Geburt und Geburtsvorbereitung problemlos hier in Deutschland machen? (Ich habe verschiedene Berichte bzgl. EKVK gelesen und mein Verständnis ist, dass unsere Situation unter "Notwendige Sachleistungen in Verbindung mit Schwangerschaft und Entbindung" fällt) 2) Kann meine Partnerin die 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung aus der Schweiz in Deutschland bekommen und muss das Kind dafür in der Schweiz angemeldet sein oder kann es auch hier in Deutschland angemeldet werden? 3) Nach den 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung möchte ich hier in Deutschland 4 Monate Elternzeit und -Geld beantragen. Habe ich darauf Anrecht und muss das Kind dafür bei Geburt in Deutschland angemeldet werden oder reicht die Anmeldung auch erst nach den 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung in der Schweiz? Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat und Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen, Yannick


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das kommt auf die Krankenversicherung Ihrer Partnerin an. Im Zweifel nicht. 2. Das weiß ich nicht, ich kenne mich nur im deutschen Recht aus. 3. Das kann auch später erfolgen. Liebe Grüße NB


ZoeSophia

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https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Leistungen-der-EO-MSE-VSE-BUE/Mutterschaftsentschädigung#qa-1191 Hier, alles zur Mutterschaftsentschädigung… Bitte beachte, es kann sein, dass eine Schweizer Krankenversicherung, bei welcher deine Freundin versichert ist, nicht die vollen Kosten für die Geburt übernimmt, da eine nicht abgedeckte Leistung,.. Ruft bei ihrer Krankenkasse an, klärt es ab! Ruft auf ihrer AHV-IV Zweigstelle an, klärt es ab! Am besten schriftlich geben lassen….


ZoeSophia

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Kommt deine Freundin nur für die Geburt nach DE, also quasi 2 Tage vor dem Entbindungstermin, könnte es sein, dass es Probleme gibt, da es dann eine „geplante medizinische Behandlung“ sein wird, und in solchen Gründen, kann es sein, dass die Kosten eben nicht übernommen werden… (Lies den untersten Abschnitt im Fallbeispiel) https://europa.eu/youreurope/citizens/health/unplanned-healthcare/payments-reimbursements/index_de.htm


Yk687

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Vielem Dank für Ihre Antwort Frau Bader! Leider wissen wir noch überhaupt nicht wie wir die Zeit nach der Geburt regeln können da ich in Deutschland wohne und arbeite und meine Partnerin in der Schweiz. Verstehe ich die rechtliche Grundlage für Elternzeit und -Geld richtig, dass wir die folgenden zwei Optionen nach den 14 Wochen Mutterschutz in der Schweiz haben: 1) Ich bleibe in Deutschland, meine Partnerin bleibt weiterhin beruflich und mit wohnhaft in der Schweiz und wir melden unser Kind in Deutschland an, ich nehme X Monate Elternzeit und währenddessen bekomme ich dann Elterngeld? 2) Meine Partnerin kündigt ihren Job in der Schweiz und meldet sich zusammen mit dem Kind bei mir in Deutschland an. Wir sind nicht verheiratet und ich würde weiter in Deutschland arbeiten und dann keine Elternzeit nehmen und normal weiter arbeiten. Hätte meine Partnerin in diesem Fall überhaupt Anrecht auf Elterngeld in Deutschland auf Basis ihres ehemaligen Wohnsitzes und Gehaltes in der Schweiz? Vielen Dank nochmal für die Hilfe. Wir sind derzeit leider etwas ratlos und unser Leben wird gerade total auf den Kopf gestellt… Liebe Grüße!


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