jobelle
Hallo Frau Bader, Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation: 1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen. 2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit gehen? Und wird er Elterngeld von LM 1-12 oder die Basis EG beantragen? P.S. Ich werde nicht in Elternzeit gehen. ich wurde nach meinem Mutterschutz sofort wieder arbeiten gehen. Danke an alle. 🥹 LG, Jobelle
Hallo, in EZ gehen kann er , solange der Arbeitsvertrag besteht, EG beziehen auch darüber hinaus, in Ihrem Fall bis zu 12 Monate. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Liebe Grüße NB
Ani123
Der KV kann von Geburt für max. 12 Monate Basis-EG beziehen. EZ kann er nur bis zum 30.09. nehmen. Ohne AG ist er Hausmann. Wieviel Monate Basis-EG er beziehen kann hängt davon ab, wann genau das Kind geboren wird und wie lange ihr Mutterschutz ist. Wenn dieser in den 3. Lebensmonat reingeht verkürzt sich der EG-Zeitraum beim KV um 1 Monat. Das EG wird beim KV berechnet aus den 12 Monaten vor Beginn. Bei der KM von vor Beginn des Mutterschutzes. Jedes Elternteil kann 3 Jahre EZ bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. EZ muss nicht nach Lebensmonate genommen werden, sondern kann auch für einzelne Tage genommen werden. Wichtig ist diese fristgerecht zu melden. (Mindestens vor Beginn 7 Wochen bei unter 3 Jahre und 13 Wochen bei über 3 Jahre.) Bedenken sie, dass beide Elternteile sich mit der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen müssen. Gerade im Fall von ihnen relevant, falls sie doch zu Hause bleiben möchten oder TZ in EZ arbeiten möchten. (TZ in EZ können Sie bis zu 32 Wochenstunden arbeiten.) Möchten sie vor den 2 Jahren etwas ändern muss ihr AG zustimmen. Eine Änderung ab dem 2. Geburtstag ist unter Einhaltung der Fristen möglich.
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