Tatjana_AJ
Guten Tag zusammengefasst ich bin von 2023-2026 in Elternzeit. 2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch. somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Elterngeld erhalten habe. Oder bekomme ich normale Steuerabzüge wie normaler AN. vielen Dank freue mich auf Antwort Gruß
Hallo, Sie können bis zu 32 Std/Wo arbeiten und haben keinerlei Probleme wegen des EG. Liebe Grüße NB
Suomi
Wenn der Bezug von Elterngeld vorbei ist, kann man während der Elternzeit bis zu 32h pro Woche arbeiten gehen. Rückwirkend wird da nichts mit dem Elterngeld verrechnet oder vom Elterngeld noch nachträglich abgezogen. Bei der Versteuerung des Arbeitslohns wird nicht unterschieden, ob man innerhalb der Elternzeit arbeitet oder außerhalb der Elternzeit. Du versteuerst Deinen Lohn wie jeder andere AN auch.
Ani123
Entscheidend ist, dass es einen Zusatzvertrag gibt welcher auf TZ in EZ befristet ist. Steht das nicht darin wird der vorherige Vertrag in TZ umgewandelt. Der Arbeitgeber muss der TZ in EZ zustimmen. Am besten stellen sie einen Antrag indem steht, dass sie von X bis X TZ in EZ X Stunden arbeiten möchten. Schreiben sie mit rein wie ihre Wunscharbeitszeiten sind. Den Antrag schicken sie ihrem Arbeitgeber per Post per Einschreiben zu. Per Einschreiben, damit sie nachweisen können, dass der Brief angekommen ist. Ihr Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten. 1) Er stimmt dem Antrag zu, so wie sie ihn gestellt haben. 2) Er lehnt ab. Er kann den ganzen Antrag ablehnen oder nur Teile davon, wie z. B. die Wunscharbeitszeiten. Die Ablehnung kann nur aus betrieblichen Gründen erfolgen und muss begründet werden. 3) Er meldet sich nicht. Nach 4 Wochen gilt der Antrag automatisch als genehmigt, so wie er gestellt wurde. Finanziell erhalten sie das reguläre Gehalt. Würden sie zeitgleich EG beziehen hätte das Einfluss auf das EG. Da sie das nicht machen ist hat das keinen Einfluss.
Ähnliche Fragen
Guten Morgen Frau Bader! Ich blicke einfach nicht durch! Habe mehrere Broschüren über elternzeit. Habe Morgen ein Termin bei meinem Chef. Habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, aber uns steht das Wasser bis zum Hals was das Geld angeht.Nun zu meinen Fragen: - Kann ich die Elternzeit mit Einverständnis meines Chefes abbrechen? - Darf ich nur 400euro da ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit
- früher von der Arbeit weg wegen "Kind krank": Gehalt an diesem Tag?
- Umgang bei größerer Entfernung/pflegebedürftige Oma
- Umgangsverfahren gegen Kinderwille
- An alle gern: Wem „gehört“ das Plus bei LSK3?
- Verfahrenskostenbeihilfe
- Mutterschutz und selbstständige (Neben-)Tätigkeit
- Vaterschaft / Scheidung
- Resturlaub Vergütung