Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elterngeld wieder arbeiten in Elternzeit

Frage: Nach Elterngeld wieder arbeiten in Elternzeit

Tatjana_AJ

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Guten Tag  zusammengefasst  ich bin von 2023-2026 in Elternzeit.  2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch.  somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Elterngeld erhalten habe. Oder bekomme ich normale Steuerabzüge wie normaler AN.  vielen Dank    freue mich auf Antwort    Gruß   


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können bis zu 32 Std/Wo arbeiten und haben keinerlei Probleme wegen des EG. Liebe Grüße NB


Suomi

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Wenn der Bezug von Elterngeld vorbei ist, kann man während der Elternzeit bis zu 32h pro Woche arbeiten gehen. Rückwirkend wird da nichts mit dem Elterngeld verrechnet oder vom Elterngeld noch nachträglich abgezogen. Bei der Versteuerung des Arbeitslohns wird nicht unterschieden, ob man innerhalb der Elternzeit arbeitet oder außerhalb der Elternzeit. Du versteuerst Deinen Lohn wie jeder andere AN auch.


Ani123

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Entscheidend ist, dass es einen Zusatzvertrag gibt welcher auf TZ in EZ befristet ist. Steht das nicht darin wird der vorherige Vertrag in TZ umgewandelt.  Der Arbeitgeber muss der TZ in EZ zustimmen. Am besten stellen sie einen Antrag indem steht, dass sie von X bis X TZ in EZ X Stunden arbeiten möchten. Schreiben sie mit rein wie ihre Wunscharbeitszeiten sind. Den Antrag schicken sie ihrem Arbeitgeber per Post per Einschreiben zu. Per Einschreiben,  damit sie nachweisen können, dass der Brief angekommen ist. Ihr Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten. 1) Er stimmt dem Antrag zu, so wie sie ihn gestellt haben. 2) Er lehnt ab. Er kann den ganzen Antrag ablehnen oder nur Teile davon, wie z. B. die Wunscharbeitszeiten.  Die Ablehnung kann nur aus betrieblichen Gründen erfolgen und muss begründet werden. 3) Er meldet sich nicht. Nach 4 Wochen gilt der Antrag automatisch als genehmigt, so wie er gestellt wurde.  Finanziell erhalten sie das reguläre Gehalt. Würden sie zeitgleich EG beziehen hätte das Einfluss auf das EG. Da sie das nicht machen ist hat das keinen Einfluss. 


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