Mitglied inaktiv
Guten Morgen Frau Bader! Ich blicke einfach nicht durch! Habe mehrere Broschüren über elternzeit. Habe Morgen ein Termin bei meinem Chef. Habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, aber uns steht das Wasser bis zum Hals was das Geld angeht.Nun zu meinen Fragen: - Kann ich die Elternzeit mit Einverständnis meines Chefes abbrechen? - Darf ich nur 400euro dazuverdienen um weiter Elterngeld zu beziehen? - Was ist wenn ich ein 30-Stunden-Job angeboten bekomme? dann würde ich ja mehr verdienen . Kann ich der Elterngeldstelle das dann mitteilen und den Bezug einstellen? - Wenn mein Chef eine Beschäftigung ablehnt und ich mir was anderes suchen dann aber nichts finde, kann ich dann Arbeitslosengeld beantragen? Das verwirrt mich alles! Können sie mir bitte so verstädlich wie möglich antworten.Das wäre super lieb! Vielen lieben Dank im vorraus!
Hallo, 1. Abbruch nur mit Zustimmung Ag oder wesentl. wirtschaftl. Verschlechterung 2. Anderer Ag= Zustimmmung Ag nötig 3. Alles, was über 400 € geht wird auf das EG angerechnet Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, mir geht es genau so, und das blöde ist das man selbst nicht so recht weiß was man für rechte hat. Keiner kann oder will einem so recht weiter helfen. Viele Grüße
Mitglied inaktiv
Ich habe hier Broschüren, über Rechte und so. Aber daraus werde ich absolut nicht schlau! Finde es wiederspricht sich, was darin steht.
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