Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld - Fragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Elterngeld - Fragen

jobelle

Guten Tag Frau Bader,  Ich bin der Vater.  Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz sofort wieder zur Arbeit gegangen. Von der Geburt bis zum ersten Jahr habe ich Elternzeit genommen (von Juli 2024 bis Juli 2025), was mein Arbeitgeber genehmigt hat, aber dann sagten sie, mein Vertrag würde nicht verlängert. Mein Arbeitsvertrag endet also diesen Monat (30. September 2024). Das bedeutet, dass meine EZ endet, wenn der Vertrag endet. Ich habe EG von 3LM bis 14LM beantragt (von September 2024 bis September 2025). Ich habe kein Arbeitslosengeld beantragt, weil ich nicht arbeiten kann. Meine Fragen sind: 1. Wie würde mein EG berechnet, wenn ich keinen Arbeitnehmer habe und mein EZ ebenfalls diesen Monat endet. 2. Muss ich auch der EG-Stelle mitteilen, dass mein Vertrag endet? 3. Wird mein EG-Antrag davon betroffen sein? 4. Bekomme ich stattdessen als Hausmann bezahlt (mindestens 300 €), weil ich keinen Arbeitgeber habe? 5. Soll meine Frau mich über ihre Familienversicherung anmelden? Können Sir mir das bitte erklären.   Danke.


Hallo, 1. Der Vertrag endet u damit die EZ. Das EG kann weiter laufen, jedoch nicht parallel zu ArbGeld I. 2. Nein. Anders, wenn Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen mit mehr als 32 Std/Wo oder mit Einkünften, die beim EG zu berücksichtigen sind. 3. Nein 4. Nein, s.o. 5. Während des bezuges von EG sind Sie beitragsfrei weiter versichert. Dann entweder über die Agentur für Arbeit (wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen) oder über Ihre Frau   Liebe Grüße NB


85kathali

Du hast zwar keine Elternzeit mehr, wenn der Vetrag endet, das Elterngeld läuft aber ganz normal weiter. So lange bist du such weiter krankenversichert, sofern  du davor pflichtversichert bei der GKV warst. Sobald das Elterngeld dann aber endet, musst du aufpassen. Denn damit endet auch die Krankenversicherung. D.h. entweder ab genau diesem Tag wieder arbeiten, oder ab dem Tag arbeitssuchend melden (falls du dem Arbeitdmarkt dann zur Verfügung stehst) oder über die Frau Krankenversichern. Oder du kannst dich natürlich auch selbst kostenpflichtig versichern, was wenig Sinn machst bzw falls du kurz nach Ende der EZ anfängst zu arbeiten mit der GKV über die Übergangszeit sprechen.


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